Archiv 2016
Neuer Erlass der Finanzverwaltung zu den Berichtigungspflichten der Steuerpflichtigen
30.08.2016 – Kaum ein Rechtsgebiet ist so komplex wie das Steuerrecht.
Preisgestaltung im Unternehmensverbund im Licht des neuen Anwendungserlasses zur Abgabenordnung vom 26.01.2016
Der neue Anwendungserlass vom 26.01.2016 stellt insbesondere Wohlfahrts-Zweckbetriebe und damit auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) nach § 66 AO vor neue Herausforderungen.
Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns – Berücksichtigung von Sonderzahlungen
Nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 hat jetzt erstmals das Bundesarbeitsgericht (BAG) zur Mindestlohnwirksamkeit von (monatlich geleisteten) Sonderzahlungen geurteilt. In seiner Entscheidung vom 25.05.2016 (Gz. 5 AZR 135/16) hatte das BAG darüber zu befinden, ob Sonderzuwendungen (Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld) auf den Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) anrechenbar sind. Bisher ist lediglich die Pressemitteilung veröffentlicht.
Honorararzteinsatz im Krankenhaus: konstante Rechtsunsicherheit
Der Honorararzteinsatz im Krankenhaus ist fester Bestandteil der stationären Versorgungsrealität. Das Terrain ist unverändert mit rechtlichem Konfliktpotenzial vermint; mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung bleibt gleichzeitig eine uneinheitliche Instanzenrechtsprechung. Ein berechenbarer Umgang bei der Vertragsgestaltung wird damit erschwert.
BSG, Urteil vom 04.05.2016 – B 6 KA 21/15 R
Die Nachbesetzung einer im Wege des Zulassungsverzichts an ein MVZ gebundenen Angestelltenarztstelle setzt eine dreijährige Tätigkeitsdauer des originär verzichtenden Arztes voraus.
BSG, Urteil vom 04.05.2016 – B 6 KA 28/15 R
An dem vom BSG aufgestellten Grundsatz, wonach Viertel-Arztstellen in einem MVZ unbegrenzt offen gehalten werden dürfen (Urteil vom 19.10.2011 – B 6 KA 23/11 R), wird für die Zukunft nicht festgehalten.
Antikorruptionsgesetz verabschiedet – was lange währt, wird endlich gut?
Der Bundestag hat am 14.04.2016 das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ (Antikorruptionsgesetz) verabschiedet, am 04.06.2016 ist es in Kraft getreten.
Neues zur Flüchtlingshilfe
Mit Schreiben vom 09.02.2016 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erneut zur steuerlichen Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe Stellung genommen (III C3 – S 7130/15/10001). Das BMF erläutert in diesem Schreiben im Wesentlichen die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen steuerbegünstigter Körperschaften in der Flüchtlingshilfe.
Brennpunkt: Blockheizkraftwerke
Mit der Verfügung vom 01.10.2015 hat sich das Bayerische Landesamt für Steuern hinsichtlich der ertragsteuerlichen Beurteilung von Blockheizkraftwerken richtungsweisend geäußert. Die bisherige Verwaltungsauffassung, dass es sich bei Blockheizkraftwerken um selbstständige, bewegliche Wirtschaftsgüter handelt, wird aufgegeben und findet lediglich noch für dachintegrierte Photovoltaikanlagen Anwendung. Für im Veranlagungszeitraum 2016 angeschaffte Blockheizkraftwerke gilt somit, dass sie als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes anzusehen sind. Von dieser Änderung ausgenommen sind Blockheizkraftwerke, die als Betriebsvorrichtung gelten.
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
In Bezug auf gemeinnützigkeitsrechtliche Bestimmungen
Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG
Gewinne steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (wiGB) von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (wiGB) erfordert keinen konkreten oder potenziellen Wettbewerb
Sport-Dachverband tätigt keine sportlichen Veranstaltungen i. S. v. § 67a AO (BFH, Urteil vom 24.06.2015 – I R 13/13, veröffentlicht am 28.10.2015)
Umsatzsteuerliche Behandlung der Vermietung von Standflächen auf Kirmessen (Änderung der Verwaltungsauffassung)
Bisherige Auffassung: Die Überlassung von Grundstücksflächen für die Dauer eines Jahrmarkts, an dem neben Verkaufsbetrieben überwiegend Gaststätten-, Vergnügungs- und Schaubetriebe teilnehmen, wurde bisher als Vertrag besonderer Art und somit nicht als steuerfreie Vermietungsleistung beurteilt.
Vorsteueraufteilung im nicht unternehmerischen Bereich
Im Urteil vom 22. Oktober 2015 (Az. C-126/14) hatte der EuGH vordergründig darüber zu entscheiden, wie der – für den Vorsteuerabzug notwendige – „unmittelbare direkte Zusammenhang“ zwischen dem Eingangsumsatz und dem steuerpflichtigen Ausgangsumsatz zu definieren ist. Im vorliegenden Streitfall hatte sich die Klägerin, eine juristische Person mit Gewinnerzielungsabsicht, gegenüber einem Ministerium verpflichtet, im Rahmen eines Projekts einen „Entdeckungsweg zur baltischen Mythologie“ zu errichten sowie diesen anschließend der Öffentlichkeit kostenfrei zugänglich zu machen. Das Ministerium gewährte daraufhin einen Zuschuss in Höhe von 90 % der – für den Freizeitweg anfallenden – Kosten.
Begleitpersonen und Mitarbeiterverpflegung in Rehabilitationskliniken eines öffentlich-rechtlichen SV-Trägers
Am 06.03.2016 hat der BFH auf seiner Internetseite das am 06.12.2015 ergangene Urteil in der Rechtssache mit XI R 52/13 veröffentlicht.
Steuerliche Beurteilung der verbilligten Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer
Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 14.01.2016 (V R 63/14) bestätigt, dass die verbilligte Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer umsatzsteuerbar und -pflichtig ist. Eine Differenzierung, ob die Nutzungsüberlassung unternehmensfremden Zwecken oder unternehmenseigenen Interessen dient, sei bei der entgeltlichen Leistungserbringung nicht relevant. Für die lohnsteuerliche Beurteilung kann es jedoch auf diese Unterscheidung ankommen.
BFH-Urteile zur Organschaft
(V R 25/13, V R 15/14, V R 67/14, V R 36/13)
Umsatzsteuer auf Nebenleistungen auf Vermietungsumsätze
(Urteil vom 16.04.2015 in den Rechtssachen C-42/14, Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie)
Vertrauen ist gut! Kontrolle ist besser! Tax-Compliance- Management-Systeme auch für Non-Profit-Organisationen?
Tax Compliance ist schon lange kein Thema mehr, das nur Wirtschaftsunternehmen betrifft. Auch Non-Profit-Organisationen rücken immer mehr in den Fokus der Finanzverwaltung. Die Ziele eines Tax-Compliance-Management-Systems ist Transparenz, die Vermeidung finanzieller Nachteile sowie ordnungswidrigkeiten- und strafrechtlicher Sanktionen – sowohl für die Organisation als auch für die einzelnen für sie handelnden Personen.
Selbstauskunft nach dem FATCA-Abkommen
Nach der Veröffentlichung der sog. Panama-Papers erscheint das Ansinnen der amerikanischen Steuerbehörden, durch Auskunftspflichten und automatisierten Datenaustausch für (aus ihrer Sicht) ausländische Finanzinstitute die Steuerehrlichkeit US-amerikanischer Steuerbürger zu steigern, durchaus nachvollziehbar.
Das neue Erbschaftsteuergesetz
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.12.2014 musste der Gesetzgeber das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) im Hinblick auf die Übertragung von Betriebsvermögen spätestens bis zum 30.06.2016 ändern.
Unternehmerische Mitbestimmung und Frauenquote
Eine aktuelle Studie zur unternehmerischen Mitbestimmung in Deutschland ergab, dass „offensichtlich bei einem Großteil der nach der Arbeitnehmerzahl dafür in Frage kommenden (tendenzfreien) GmbHs kein mitbestimmter Aufsichtsrat installiert ist“. Diese in der Vergangenheit selten geahndeten und gesetzlich nicht sanktionierten Gesetzesverstöße sollten im Zusammenhang mit den neuen gesetzlichen Regelungen zur sog. Frauenquote unternehmensintern Anlass zur Überprüfung geben.
Ihr Wille im Notfall
Neben einer individuellen und klug gestalteten letztwilligen Verfügung gehören die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung zu den Säulen der verantwortungsvollen Vorsorgeplanung.
Referentenentwurf zum BEPS-Umsetzungsgesetz
Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum BEPS-Umsetzungsgesetz ("RefE") am 1.6.2016 geht Deutschland einen weiteren konsequenten Schritt zur Umsetzung der Empfehlungen des internationalen BEPS-Projekts ("Base Erosion and Profit Shifting").
Grenzüberschreitende Umwandlungen im Praxistest
Mit seiner Entscheidung vom 12.7.2012 (C-378/10, VALE), stellte der EuGH klar, dass grenzüberschreitende identitätswahrende Umwandlungen grundsätzlich möglich sein können.
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz („Treaty Override“) ist verfassungsgemäß
Das BVerfG hat mit seinem Beschluss vom 15.12.2015 (2 BvL 1/12) entschieden, dass die abkommenswidrige Regelung des § 50d Abs. 8 EStG (in der Fassung des StÄndG vom 15.12.2003) nicht verfassungswidrig ist. Darüber hinaus und losgelöst von dem zugrunde liegenden Einzelfall beantwortet das BVerfG die fundamentale und seit Langem sehr umstrittene Frage zu Wirksamkeit und Rang eines DBA innerhalb der deutschen Rechtsordnung.
Verluste aus dem Verfall von Optionen mindern die Einkünfte aus Kapitalvermögen
Mit drei Urteilen vom 12.1.2016 (IX R 48/14, IX R 49/14, IX R 50/14) hat der BFH entgegen der Rechtsauffassung des BMF (BMF-Schreiben vom 9.10.2012, Rz. 27, und 27.3.2013) entschieden, dass Verluste aus der Nichtausübung einer Option i. S. v. § 20 Abs. 4 Satz 5 EStG die Einkünfte aus Kapitalvermögen mindern.
Der Ausfall eines Darlehens im Privatvermögen – Möglichkeiten der steuerlichen Berücksichtigung eines Verlusts
Gewährt ein Darlehensgeber einem Dritten ein privates Darlehen und kann der Darlehensnehmer seiner Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens nicht nachkommen, stellt sich für den Darlehensgeber die Frage, ob der wirtschaftlich erlittene Verlust steuerlich geltend gemacht werden kann.
Gewinnneutrale Realteilung bei Fortsetzung der Gesellschaft
Der BFH hat mit Urteil vom 17.9.2015 (III R 49/13) entschieden, dass eine gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaft auch dann vorliegen kann, wenn ein Mitunternehmer unter Übernahme eines Teilbetriebs aus einer Mitunternehmerschaft ausscheidet und die verbleibenden Mitunternehmer die Mitunternehmerschaft fortsetzen. Dadurch wird der Gestaltungsspielraum für die steuerneutrale Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften erfreulicherweise erweitert.
Teilentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern durch Mitunternehmer
Mit Spannung wird die Grundsatzentscheidung des Großen Senats des BFH zu der Frage erwartet, wie der Gewinn aus der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft zu ermitteln ist. Diese höchststrittige Rechtsfrage hat ihm der X. BFH-Senat durch Beschluss vom 27.10.2015 (X R 28/12) zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.
Golfturniere: Abziehbarkeit der Aufwendungen
Seit langer Zeit gilt im Einkommensteuerrecht, dass Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für hiermit zusammenhängende Bewirtungen den Gewinn von Steuerpflichtigen nicht mindern dürfen. Hintergrund ist, dass Ausgaben für solche Aktivitäten ihrer Art nach als überflüssige und unangemessene Repräsentation angesehen werden.
Vorsteuerabzug bei Führungsholdings möglich: GmbH & Co. KG als potenzielle (umsatzsteuerliche) Organgesellschaft anerkannt
Der XI. Senat des BFH hat mit seinem Urteil vom 19.1.2016 (XI R 38/12) im Nachgang auf das EuGH-Verfahren Larentia + Minerva entschieden, dass der Vorsteuerabzug bei Führungsholdings grundsätzlich zulässig ist. Der XI. Senat erkennt darüber hinaus – nach einer richtlinienkonformen Auslegung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG – auch GmbH & Co. KGs als potenzielle Organgesellschaften von umsatzsteuerlichen Organschaften an.
Umsatzsteuerrechtliche Organschaft
Neben der Frage des Vorsteuerabzugs entschied der XI. Senat des BFH, dass eine GmbH & Co. KG – entgegen dem Wortlaut des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG – eine potenzielle Organgesellschaft im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft sein könne.
Verbilligte Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer als steuerbare entgeltliche Leistung
Überlässt ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in der näheren Umgebung des Unternehmens kostenlos einen Pkw-Stellplatz kann dies bei einem überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers umsatzsteuerlich unbeachtlich sein. Erfolgt die Überlassung jedoch gegen eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers, handelt es sich um eine steuerpflichtige Leistung.
Generalanwalt beim EuGH für umsatzsteuerlich rückwirkende Rechnungskorrektur
Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Niedersächsischen FG vom 3.7.2014 (5 K 40/14) muss sich der EuGH (C-518/14) mit der Frage auseinandersetzen, ob der Berichtigung einer Rechnung in Bezug auf die zwingende Angabe der Steuernummer des Leistenden Wirkung für die Vergangenheit zukommt, sodass der Vorsteuerabzug für das Jahr, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, ausgeübt werden kann und nicht erst dann, wenn die ursprüngliche Rechnung korrigiert wird.
Aktuelles zur Pauschalversteuerung von Zuwendungen
Die Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG steht bereits seit mehreren Jahren im Mittelpunkt vieler Lohnsteueraußenprüfungen.
Abgrenzung Arbeitnehmer und echter Unternehmer
Die Frage nach der Definition des Arbeitnehmerbergriffs spielt aktuell eine große Rolle in Betriebsprüfungen sowie in geplanten Gesetzesänderungen und ist nach wie vor mit erheblicher Rechtsunsicherheit belastet. Im Vordergrund steht die Frage nach der Abgrenzung von Arbeitsverträgen gegenüber Werk- und Dienstverträgen. Häufig kam es in der Vergangenheit vor, dass Vertragsverhältnisse als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung durchgeführt worden sind. Diese Rechtsunsicherheit soll durch neue gesetzliche Regelungen beseitigt werden.
Erbschaftsteuerreform – quo vadis?
Kurz vor Ablauf der vom BVerfG eingeräumten Frist besteht auf Bundesebene zwischen den Regierungsparteien weitgehende Einigkeit, aber immer noch keine Einigung zum neuen Erbschaftsteuergesetz. Wir hatten an dieser Stelle über die verschiedenen bisherigen Reformschritte berichtet. In seiner Entscheidung vom 17.12.2014 hatte das BVerfG die Verfassungswidrigkeit der erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für die Übertragung von Unternehmensvermögen festgestellt und dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung bis zum 30.6.2016 gesetzt. Bis dahin sollen die bisherigen Regelungen weiter angewendet werden.
Behandlung von Steuerberatungskosten für Steuerangelegenheiten des Erblassers
Muss ein Erbe die Steuerangelegenheiten des Erblassers abwickeln und für diesen die Einkommensteuerklärung abgeben, entstehen ihm hierfür häufig Steuerberatungskosten.
Umsatzsteuer bei Verkauf zahlungsgestörter Forderungen: Änderung der Verwaltungsauffassung
Das BMF hat am 2.12.2015 ein Schreiben veröffentlicht, mit dem es die neue Rechtsprechungslinie hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung des Verkaufs zahlungsgestörter Forderungen (sogenannter Non Performing Loans, kurz: NPL) übernimmt und seine bisherige gegenteilige Auffassung aufgibt (entsprechend wurde Abschn. 2.4 (8) UStAE geändert).
BMF-Schreiben zu Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen aufgehoben
Über das BFH-Urteil zur vorgezogenen Gewinnrealisierung bei Planungsleistungen von Ingenieuren und Architekten vom 14.5.2014 hatten wir berichtet (Newsletter Steuern 1/2015). Danach ist der Gewinn bei Planungsleistungen eines bilanzierenden Architekten bereits dann realisiert, wenn der Anspruch auf eine Abschlagszahlung gem. § 8 Abs. 2 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) entstanden ist, und nicht erst mit Abnahme oder Honorarschlussrechnung.
Neuerungen durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG)
Externe Pflichtrotation und Nichtprüfungsleistungen: Neue Herausforderungen bei der Prüfung von Unter- nehmen von öffentlichem Interesse.
Panama Papers
Ein Weg zurück in die Steuerehrlichkeit
Die aktuellen Enthüllungen durch die sogenannten Panama Papers um die vermeintlichen Praktiken der Anwaltskanzlei Mossack Fonseca werden besonders in Deutschland aufmerksam verfolgt. Nicht zuletzt weil 28 namenhafte deutsche Finanzinstitute an den Geschäften mit der Anwaltskanzlei mutmaßlich beteiligt sind.
Die aktuellen Enthüllungen durch die sogenannten Panama Papers um die vermeintlichen Praktiken der Anwaltskanzlei Mossack Fonseca werden besonders in Deutschland aufmerksam verfolgt. Nicht zuletzt weil 28 namenhafte deutsche Finanzinstitute an den Geschäften mit der Anwaltskanzlei mutmaßlich beteiligt sind.
Aktuelles zur Erbschaftsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.12.2014 (1 BvL 21/12) entschieden, dass die Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen nach §§ 13a und 13b ErbStG nicht mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind. Das bisherige Gesetz ist bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar. Das BVerfG hat den Gesetzgeber aufgefordert, diese Neuregelung bis zum 30.06.2016 zu treffen.
Steuerliche Erklärungspflichten in den USA
Mit der Einführung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) wurde das US-Steuer-Reporting von Finanzinstitutionen außerhalb der USA zur automatischen Meldung von Daten der US-Staatsbürger an den US-Fiskus nochmals verschärft. Mit diesem Abkommen haben Deutschland und viele weitere Staaten mit den USA eine Erweiterung der bilateralen Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung vereinbart. Mit FATCA verpflichtet der US-Gesetzgeber seit 2014 Finanzinstitute außerhalb der USA, Informationen über die US-amerikanischen Konto- und Depotinhaber an den US-Fiskus zu übergeben.
Reform der Erbschaftsteuer
Die Reform der Erbschaftsteuer tritt seit einiger Zeit auf der Stelle. Der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Zeitkorridor bis zum 30.6.2016 wird damit zunehmend knapp.
Überprüfung des Sanierungserlasses durch den BFH
Mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF-Schreiben) vom 27. März 2003 regelt die Finanzverwaltung durch ihren sogenannten „Sanierungserlass“, unter welchen Voraussetzungen ein Sanierungsgewinn eines Unternehmens von der Besteuerung ausgenommen werden kann. Verzichtet der Gläubiger eines Unternehmens auf die Begleichung einer Verbindlichkeit des Unternehmens, löst dieser Verzicht auf Ebene des Schuldnerunternehmens einen Ertrag aus, der grundsätzlich zu versteuern ist.
Bauträgerfälle: BFH äußert ernstliche Zweifel bei der Inanspruchnahme der Subunternehmer
Mit seinem Beschluss vom 17.12.2015 äußerte sich der XI. Senat erstmals zur umstrittenen Regelung des § 27 Abs. 19 UStG, die vor allem die sog. Bauträgerfälle und § 13b UStG betrifft. Nach Meinung des BFH bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geänderten Umsatzsteuer-Bescheide des Subunternehmers, die nach der Änderungsvorschrift des § 27 Abs. 19 UStG korrigiert werden. Dementsprechend ist dem Subunternehmer Aussetzung der Vollziehung zu gewähren.