Global Indirect Tax – Umsatzsteuer und Zoll

Umsatzsteuer und Zölle müssen heutzutage sorgfältig geplant werden, weil Fehler irreparable Auswirkungen auf Ihr Ergebnis haben können. Eine gekonnte Umsatzsteuerplanung bietet darüber hinaus viele Chancen, Prozesse zu verschlanken und so hinsichtlich der Kosten zu optimieren.

Die Umsatzsteuer ist in Deutschland die Steuer, die am meisten zum Staatshaushalt beiträgt, und auch andere Länder der Welt legen einen immer größeren Fokus darauf, um ihre Steuereinnahmen zu sichern. Dies führt dazu, dass die Finanzämter bei Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen die Umsatzsteuer heutzutage sehr genau unter die Lupe nehmen. Für die Unternehmen ist dies nicht nur wegen möglicher ungeplanter Umsatzsteuernachzahlungen relevant, sondern auch wegen der Bußgelder, die bei Fehlern von den Unternehmen selbst, und auch von Mitarbeitern persönlich erhoben werden können. In Deutschland stellt zudem das besonders scharfe Steuerstrafrecht eine Bedrohung dar, die man nicht ausblenden sollte.

Die Aktivitäten der EU-Kommission sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wirken heute so stark wie nie zuvor auf die nationale Gesetzgebung und die Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs ein. Trotz der EU-weiten Harmonisierung des Umsatzsteuerrechts durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie kommt es immer wieder zu (unvorhergesehenen) Abweichungen zwischen den Mitgliedstaaten.

Im Tagesgeschäft wird es daher zunehmend schwieriger, alle Geschäftsvorfälle umsatzsteuerlich richtig zu beurteilen. Dies gilt vor allem im Ausland, aber selbst in rein deutschen Konstellationen ist es eine Herausforderung, immer aktuell zu sein und alle Aspekte im Auge zu behalten. Diese Vielschichtigkeit in den individuellen IT-Lösungen umzusetzen, ist zu einer Sisyphusarbeit geworden.

Wir bieten Ihnen bei all diesen Herausforderungen die Unterstützung, die Sie brauchen.

Typische Risikobereiche für Unternehmen: 

  • Organschaften, insbesondere die Überwachung der jeweiligen Anforderungen (z. B. interne Richtlinien, Änderungen in der Geschäftsführung) 
  • Auswirkungen des EU-Aktionsplans, z. B. Quick Fixes 2020, E-Commerce-Paket 2021, endgültiges Umsatzsteuersystem 2022 
  • Lagerkonzepte (insbesondere Konsignationslager) und die entsprechenden Umsatzsteuer-/ Zollfragen 
  • Reihengeschäfte, z. B. Zuordnung der bewegten Lieferung und Anwendung der Regelung des Dreiecksgeschäfts 
  • Einfuhr von Waren (z. B. Tarifcodes, Abschlag der Einfuhrumsatzsteuer) 
  • Qualifizierung als Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz, insbesondere in Holdingstrukturen 
  • Mergers & Acquisitions mit potenzieller Geschäftsveräußerung im Ganzen
  • Kostenweiterbelastungen zwischen verbundenen Unternehmen
  • Vorsteuerabzug (z. B. Organschaft, Beteiligung, gültige USt-Rechnungen, Vorsteuerquote) 
  • Vertriebsstrukturen und ihre Auswirkungen auf die Umsatzsteuer, z. B. An- und Verkauf, Kommissions- und Agenturgeschäfte, Beziehung zwischen Hauptsitz und Betriebsstätte 
  • Verrechnungspreisänderungen, wie z.B. Jahresendanpassungen und ihre Auswirkungen auf Umsatzsteuer und Zoll 
  • Branchen mit vielen speziellen Herausforderungen, wie z.B. Healthcare/Pharma, ausländische Veranstalter, Reisedienstleister, Banken, Versicherungen, Real Estate und Automotive

Unser Ansatz  

Das Umsatzsteuerrecht ändert sich durch die Einflüsse des Europäischen Gerichtshofs und der EU-Kommission so rasch wie kein anderes Steuerrechtsgebiet. Auf nationaler Ebene sind auch die Finanzgerichte, die Finanzverwaltung und nicht zuletzt der Gesetzgeber immer wieder für eine Überraschung gut. Unser Spezialistenteam behält dies alles für Sie im Blick und kann Sie so rechtzeitig über neue Chancen und Risiken auf dem Laufenden halten. Über wichtige umsatzsteuerliche Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Verwaltung informieren wir auch ständig auf unserer Website.

Multinationale Unternehmen mit Kunden und Lieferanten in der ganzen Welt wissen, wieviel Zeit und Personal die Erfüllung vieler verschiedenster steuerlicher Pflichten verschlingt. Mithilfe unseres globalen Netzwerks aus Spezialist*innen können wir alle umsatzsteuerlichen, außenwirtschafts- und zollrechtlichen Themen koordiniert bearbeiten. Unsere Global VAT & Indirect Tax Group verfügt über Ansprechpartner*innen in allen wichtigen Wirtschaftszentren.

Die Gründung Ihres Unternehmens, die Erweiterung des Geschäftsmodells oder die Umstrukturierung stellen unterschiedliche Anforderungen an die umsatzsteuerliche und zollrechtliche Beratung. Unsere Expert*innen haben in jeder Situation die umsatzsteuerlichen Chancen und Risiken im Blick.

Egal, ob Sie einfach einen Sparringspartner brauchen, mit dem Sie sich über ein besonderes umsatzsteuerliches Problem austauschen können, oder ob ein umfassendes Gutachten mit Schnittstellen zu verwandten Rechtsgebieten gebraucht wird: Unser Team aus umsatzsteuerlich spezialisierten Steuerberater*innen, Rechtsanwält*innen und Wirtschaftsprüfer*innen steht Ihnen in jeder Situation mit umfassender Expertise zur Seite – so, wie Sie es brauchen.

Komplexe Vorgänge wie Mergers & Acquisitions, Insolvenzfälle oder strafrechtliche Ermittlungsverfahren müssen von allen Seiten beleuchtet werden. Auch wenn der Anknüpfungspunkt ein umsatzsteuerlicher ist: Zusammen mit unseren in- und externen Expert*innen sind wir in der Lage, alle rechtlichen Aspekte an der Schnittstelle zur Umsatzsteuer abzudecken.

Gerade wenn Sie für einen großen Konzern mit vielen Auslandsgesellschaften Verantwortung tragen, entsteht ein hoher Koordinationsaufwand. Wir unterstützen Sie darin, den Überblick zu behalten, indem wir von uns entwickelte digitale Tools einsetzen.

Unsere Leistungen (Auszug): 

  • Rundum-Beratung zu allen umsatzsteuerlichen und zollrechtlichen Fragen – in der Form, die Sie benötigen: als schnellen Austausch am Telefon, als kurze Stellungnahme per E-Mail oder in Form eines ausführlichen Gutachtens
  • VAT Compliance Inspection: Wir nehmen Ihr Geschäftsmodell vor Abgabe der ersten Umsatzsteuervoranmeldung unter die umsatzsteuerliche Lupe. Dies gibt Ihnen ein hohes Maß an Gewissheit, dass sich keine Fehler einschleichen, die sich Monat für Monat wiederholen. Auch wenn bereits seit längerer Zeit Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden, kann eine VAT Compliance Inspection sinnvoll sein. Nähere Informationen finden Sie hier.
  • Beratung für Berater: Andere Steuerberater unterstützen wir bei umsatzsteuerlichen Spezialfragen – als Sparringspartner am Telefon, durch Überprüfung bereits erstellter Schriftsätze oder durch Ausarbeitung kompletter umsatzsteuerlicher Gutachten. Erfahren Sie hier mehr.
  • Umsatzsteuerliche Registrierung und EORI-Nummer: in Deutschland und in Kooperation mit der Global VAT & Indirect Tax Group auch weltweit
  • VAT Compliance und Outsourcing: Umsatzsteuervoranmeldungen, -jahreserklärungen, OSS-Meldungen, Zusammenfassende Meldungen, Intrastat und Vorsteuervergütungsanträge. Dabei erreichen wir einen hohen Qualitätsstandard durch unsere VAT Compliance Inspection, bei der wir Ihr Geschäft unter die umsatzsteuerliche Lupe nehmen.
  • Zoll-Compliance: Wir unterstützen bei der Implementierung der Exportkontrolle und Sanktionslistenprüfung und erstellen auf Wunsch einen ganzheitlichen Monitoringplan zur permanenten Überwachung Ihrer zollrechtlichen Vereinfachungen.
  • AEO: Hier gibt es verschiedene Optionen – zusammen bestimmen wir, welche die passende für Sie ist und lotsen Sie durch das Antragsverfahren.
  • Organschafts-Cross Check: Solange die von allen ersehnte Antragsorganschaft noch nicht umgesetzt ist, gilt es sorgfältig zu beobachten, ob die Voraussetzungen eingetreten sind, bzw. dies gezielt zu vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei.
  • Business Optimization: Wir prüfen Ihr Geschäftsmodell und erarbeiten umsatzsteuerliche Optimierungsmöglichkeiten – natürlich in Abstimmung mit Ihnen und Ihren geschäftspolitischen Zielen und Möglichkeiten.
  • Digital VAT Scan: Die umsatzsteuerrelevanten Daten Ihres Unternehmens werden extrahiert und anschließend mithilfe der Prüfsoftware IDEA analysiert.
  • VAT und Customs Health Check: Zusammen mit Ihnen identifizieren wir die wesentlichen Geschäftsvorfälle in Ihrem Unternehmen, bestimmten die korrekte umsatzsteuerliche und zollrechtliche Behandlung und ziehen Stichproben zur Verbuchung, Erklärung und Abrechnung. Dies ermöglicht Ihnen einen Überblick über die umsatzsteuerliche Gesundheit Ihres Unternehmens.
  • Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen und Zollprüfungen: Wir stehen dem Prüfer als erster Ansprechpartner zur Verfügung und erarbeiten, wo immer möglich, Verteidigungsargumente.
  • Einsprüche und Gerichtsverfahren: Wenn mit dem Finanzamt keine Einigung möglich ist, bewerten wir für Sie vorab die Erfolgsaussichten eines Einspruchs oder einer Klage und erarbeiten schlagkräftige Argumente – vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof und dem Europäischen Gerichtshof.
  • Vertragsprüfungen und vertragliche Gestaltungsberatung: Durch kluge Vorausplanung, vor allem durch die richtige Umsatzsteuerklausel, lässt sich manche umsatzsteuerliche Klippe umschiffen.
  • Due Diligences bei Mergers & Acquisitions: Wir bewerten die damit verbunden umsatzsteuerlichen Risiken und schlagen ggf. Gestaltungsalternativen vor.
  • Implementierung Ihrer spezifischen umsatzsteuerlichen Anforderungen in Ihre Systemlandschaft: Bei der Festlegung der Steuerkennzeichen oder z.B. beim Releasewechsel zu SAP S/4 HANA unterstützen wir Sie zusammen mit unseren IT-Expert*innen.
  • BREXIT: Wir meistern mit Ihnen die Herausforderungen neuer Supply Chains und geänderter Zollanforderungen. Hier geht’s zum Brexit Radar.  
  • Mitarbeiterschulungen: Auf Wunsch individuell zugeschnitten auf die Funktionsbereiche Ihres Unternehmens (Einkauf, Vertrieb, Rechnungswesen) und/oder auf ihre konkreten Geschäftsvorfälle – national und international
  • (Elektronische) Umsatzsteuer-Handbücher: insbesondere auch für den Gebrauch auf Vertriebs- oder Verkaufsebene, als Hilfsmittel zur bewussten Vertragsgestaltung
  • Nacherklärung nach § 153 AO, Selbstanzeige nach § 371 AO: Die Entscheidung ist heute nicht immer leicht zu treffen. Wir beraten Sie individuell zur besten Vorgehensweise.
  • Strafrechtliche Ermittlungsverfahren: Diese sind für die betroffenen Personen sehr bedrohlich. Wir kooperieren mit namhaften Steuerstrafrechtsexpert*innen und erarbeiten zusammen die beste Verteidigungsstrategie.

Unsere Tools und Lösungen  

  • VAT-ID Checker Tool zur Überprüfung der USt-ID:  Schnell, einfach und immer wieder online über unseren Self-Service oder nahtlos automatisiert durch ERP-Integration die Gültigkeit ausländischer USt-ID Nummern verifizieren – dies ist möglich mit unserer vollständig integrierten Softwarelösung. Hierbei sind viele Optionen denkbar: Wir helfen Ihnen, die beste für Sie zu finden. 
  • Signals/InControl: Ihre Kommunikation mit uns ist einfach und übersichtlich: Unser VAT & Indirect Tax Team verwendet eine Reihe von weltweit zugänglichen Tools, z. B. unsere Kommunikationsplattform Signals und das Dashboard InControl. Vor allem wenn Ihr Unternehmen international aktiv ist, sehen Sie so auf den ersten Blick, was erledigt und wo Ihr Eingreifen erforderlich ist. 
  • Entwicklung maßgeschneiderter IT-Tools: Die immer wieder neuen umsatzsteuerlichen Pflichten schnell und korrekt in die IT-Landschaft umzusetzen, ist herausfordernd und vor allem sehr individuell. Wenn Sie uns helfen, Ihr Unternehmen von Grund auf zu verstehen, entwickeln wir mit Ihnen eine IT-Lösung, die zu Ihnen passt – immer im Team mit unseren internen IT-Expert*innen.
  • Coming soon: VAT Comparison Tool zum Vergleich der Umsatzsteuer: Vorab wissen, was Sie im Ausland erwartet: Mit unserem VAT Comparison Tool können Sie sich über das Umsatzsteuerrecht anderer Länder informieren und sich so einen ersten Überblick über die umsatzsteuerlichen Rechte und Pflichten Ihres Unternehmens im Ausland verschaffen. Vor allem bei Umstrukturierung und Expansion ist dies ein wertvoller Entscheidungsbaustein.

Unsere Mitarbeiter*innen  

Die letzten Jahre zeigen aus unserer Sicht vier klare Trends: Die Umsatzsteuer wird nicht nur internationaler, sondern auch prozessorientierter und gleichzeitig juristischer – völlig verschiedene Aspekte ein- und derselben Sache.  Daneben gewinnen Branchenspezifika immer mehr an Bedeutung. Das Prinzip „Einer für alles“ führt damit auch in einem (nur auf den ersten Blick) begrenzten Steuerrechtsgebiet wie der Umsatzsteuer längst nicht mehr zum Ziel.

Wir setzen in unserem Team daher auf Multidisziplinarität und Diversität. Rechtsanwält*innen, Steuerberater*innen, Wirtschaftswissenschaftler*innen, Zollrechtsexpert*innen, IT-Leute und Compliance-Spezialist*innen arbeiten Hand in Hand und bilden alle Facetten der Umsatzsteuer ab – Frauen und Männer von allen Mazars-Standorten weltweit.

Viele unserer Expert*innen haben sich darüber hinaus auf bestimmte Branchen spezialisiert. Die Kolleg*innen wissen daher, wovon Sie reden, wenn Sie z.B. als Pharmaunternehmen von Herstellerrabatten und Lagerwertverlusten sprechen, als Versicherer ein Thema mit Ratenzahlungszuschlägen haben oder im Automotive-Bereich „Connected Car“ für Sie auf der Agenda steht.

Durch unsere Vernetzung in der Global VAT and Indirect Tax Group findet sich (fast) für jedes Land ein*e kompetenter Ansprechpartner*in – von Bahrain über China bis nach Südafrika.

Unsere Expert*innen für Umsatzsteuer und indirekte Steuern schreiben regelmäßig Beiträge für Fachpublikationen und sind als Dozenten tätig – im In- und Ausland, intern und extern. Darüber hinaus verfassen wir eigene Fachpublikationen. 

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