Umsatzsteuer im Fokus – Aktuelle Meldungen

Hier informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Rechtsprechung und Regelungen rund um das Thema Umsatzsteuer.

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Restaurantbesuch und Catering werden wieder teuer: Ermäßigter Umsatzsteuersatz läuft zum 31. Dezember 2023 aus

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Durch die Lockdowns während der Corona-Pandemie wurde die Gastronomiebranche stark belastet. Um sie zu stützen, wurde ab dem 1. Juli 2020 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurations- und Verpflegungsumsätze eingeführt und mehrmals verlängert, von dem Getränke allerdings ausgenommen waren. „Ich habe zugestimmt in dem Bewusstsein: Das schaffen wir nie wieder ab“, sagte Bundeskanzler Scholz noch 2021. Dass durch die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Lücke von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt klafft, zwingt allerdings zum Sparen, sodass die Bundesregierung die Steuersatzermäßigung nun doch Ende 2023 auslaufen lässt.

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Abo-Prämien als Nebenleistung zur Zeitschriftenlieferung

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EuGH-Urteil „Deco Proteste – Editores Lda“ vom 5. Oktober 2023 (C-505/22)

Wer ein Zeitschriften-Abo abschließt, bekommt dafür heutzutage häufig eine Prämie, die oftmals sogar recht wertvoll sein kann. Hier stellt sich zunächst die Frage, ob eine unentgeltliche Wertabgabe vorliegt. Wenn hingegen eine entgeltliche Lieferung vorliegt, muss geklärt werden, ob sie eigenständig ist oder mit der Lieferung der Zeitschriften eine einheitliche Leistung bildet. Dies hat Auswirkungen auf den Steuersatz.

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BMF klärt mit Schreiben vom 2. Oktober 2023 Detailfragen zur E-Rechnung

Mehrwertsteuerausschuss veröffentlicht Leitlinien zu Tankkarten

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Nach dem EuGH-Urteil in der Rechtssache „Vega International“ sah sich das BMF im November 2021 veranlasst, den Entwurf eines Schreibens in Umlauf zu bringen, das das bisher von der Branche praktizierte Kraftstoff-Reihengeschäft bereits ab Januar 2022 zum Ausnahmefall erklärte. Als bekannt wurde, dass sich der MwSt.-Ausschuss der EU-Kommission des Themas annehmen würde, zog das BMF das Schreiben zurück, um das Ergebnis abzuwarten. Seit dem 6. September liegen die entsprechenden Leitlinien des MwSt.-Ausschusses vor, die aus dem Working Paper 1067 vom 5. Juli 2023 hervorgegangen sind.

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Direktanspruch: EuGH-Urteil „Michael Schütte“ vom 7. September 2023, C-453/22

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Kann der Leistungsempfänger zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer vom Leistenden nicht zurückerlangen, kommt, basierend auf der „Reemtsma“-Rechtsprechung des EuGH, unter Umständen ein Direktanspruch gegen das Finanzamt in Betracht. Auf Vorlage des FG Münster hat sich der EuGH nun mit weiteren Detailfragen auseinandergesetzt – mit einem positiven Ergebnis für Betroffene.

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Wirtschaftliche Eingliederung bei der Organschaft – BFH-Urteil V R 28/20 vom 11. Mai 2023 (veröffentlicht am 14. September 2023)

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Die umsatzsteuerliche Organschaft ist ein rutschiges Parkett – insbesondere bei der hierfür erforderlichen wirtschaftlichen Eingliederung sind Rechtsanwender*innen auf unbestimmte Rechtsbegriffe verwiesen, die eine sichere Beurteilung erschweren. Der BFH fügt hier einige Puzzleteile hinzu.

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Betriebsvorrichtungen: keine Aufteilung bei einheitlicher Leistung – BFH-Urteil V R 7/23 (V R 22/20) vom 17. August 2023

Update Wachstumschancengesetz – Übergangsfrist E-Rechnung verlängert

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Das Bundeskabinett hat das Wachstumschancengesetz am 30. August 2023 beschlossen.

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Dezentral verbrauchter Strom aus KWK-Anlagen begründet keine Hin- und Rücklieferung – BFH-Urteil V R 22/21 vom 11. Mai 2023

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Bereits mit Urteil vom 29. November 2022 (XI R 18/21) hatte der XI. Senat des BFH entschieden, dass sich aus der Verpflichtung des Netzbetreibers, auch für dezentral verbrauchten Strom einen Zuschlag nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) zu entrichten, keine Hin- und Rücklieferung des Stroms ableiten lässt. Dem schließt sich nun auch der V. Senat an. Die gegenteilige Auffassung der Finanzverwaltung (Abschn. 2.5 Abs. 17 UStAE) kann damit nicht mehr aufrechterhalten werden.

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Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen – BFH-Urteil V R 16/21, veröffentlicht am 27. Juli 2023

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Betriebsveranstaltungen sind nur für die Teilnehmenden vergnüglich – wer für die steuerliche Behandlung zuständig ist, muss einiges beachten. Umsatzsteuerlich gab es bis 2014 einen gesetzlich nicht geregelten Gleichlauf mit der Lohnsteuer: Was kein Arbeitslohn war, war auch keine unentgeltliche Wertabgabe, sodass der Arbeitgeber aus den Aufwendungen den Vorsteuerabzug geltend machen durfte. Die Änderung des Lohnsteuerrechts ab 2015 bedingt aber eine teilweise Loslösung der umsatzsteuerlichen Behandlung von der Lohnsteuer.

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