Hier informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Rechtsprechung und Regelungen rund um das Thema Umsatzsteuer.
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Kein Vorsteuerabzug beim Erwerb von Luxusfahrzeugen – BFH-Urteile V R 26/21 und V R 27/21
Luxusfahrzeuge sind der Finanzverwaltung ein Dorn im Auge und werden häufig als unangemessen eingestuft. Daher ist der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG ausgeschlossen, weil die Ausgaben ertragsteuerlich nicht gewinnmindernd berücksichtigt werden dürfen. In seinen beiden Urteilen vom 8. September 2022, veröffentlicht am 12. Januar 2023, hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Vorsteuerabzug bereits auf einer früheren Prüfungsstufe gekippt: Der Erwerb der Pkw stellte keine wirtschaftliche Tätigkeit dar. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf alle Hilfsumsätze eines Unternehmens.
Keine Verlagerung des Leistungsortes bei Steuerhinterziehung – EuGH-Urteil C-641/21 vom 27. Oktober 2022
Bei Steuerhinterziehung bzw. Betrug kennt die MwStSystRL kein Pardon: Wenn sich ein Unternehmer daran beteiligt, werden ihm Steuerbefreiungen und Vorsteuerabzug versagt, denn niemand darf sich missbräuchlich auf die MwStSystRL berufen. Was ist aber in Fällen, bei denen sich der Leistungsort nach dem Empfängerortsprinzip in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet und der Empfänger Steuerschuldner ist? Damit der Leistende in diesen Konstellationen sanktioniert werden kann, erwog das österreichische Bundesfinanzgericht, das Empfängerortsprinzip auszusetzen und die Leistung im Mitgliedstaat des Leistenden zu besteuern.
Vorsteuerabzug im Ehegatten-Vorschaltmodell kann zulässig sein – BFH-Urteil V R 29/20
Nicht abziehbare Vorsteuer ist ein Ärgernis, und um hier Abhilfe zu schaffen, werden auch kreative Wege beschritten. Ein auf Umwegen erlangter Vorsteuerabzug läuft aber häufig den Wertungen der MwStSystRL zuwider und ist daher unzulässig; zu diesem Ergebnis kam der EuGH zuletzt in Bezug auf das sogenannte Zwischenschaltmodell (C-98-21). Der BFH hat aber mit Urteil vom 29. September 2022, veröffentlicht am 12. Januar 2023, ein Modell gebilligt, bei dem ein nicht zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer seine Ehefrau vorgeschaltet hat.
VAT in the Digital Age: EU-Kommission veröffentlicht Richtlinienentwurf
Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) muss an die digitale Transformation des Wirtschaftslebens angepasst werden – daran arbeitet die EU-Kommission seit Langem. Am 8. Dezember 2022 hat sie einen Entwurf für eine geänderte Richtlinie vorgelegt, die die umsatzsteuerlichen Rechnungsstellungs- und Meldepflichten vollständig digitalisieren, die bisherigen Regelungen für die Plattformwirtschaft erweitern und umsatzsteuerliche Registrierungen im EU-Ausland vermeiden soll. Wir stellen hier nur die wichtigsten Neuerungen vor. Aus dem Richtlinienvorschlag ergeben sich noch weitere, hier nicht genannte Änderungen.
Update: Ratenzahlungen begründen keine Teilleistungen und keine Uneinbringlichkeit – BMF-Schreiben vom 14. Dezember 2022
Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 31. Januar 2022 (V R 37/21) die entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Ratenzahlungen umgesetzt hatte, zieht das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun nach und ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE).
Versagung des Vorsteuerabzugs bei Betrug ist nicht auf den Steuerschaden begrenzt – EuGH-Entscheidung vom 24. November 2022
Wer wusste oder hätte wissen müssen, dass sein Umsatz (Einkauf) Teil einer Steuerhinterziehung ist, dem wird der Vorsteuerabzug versagt. Dies gilt laut EuGH (C-596/21) auch, soweit der Vorsteuerbetrag den hinterzogenen Steuerbetrag überschreitet. Da im Normalfall der Preis entlang der Leistungskette steigt, dürfte eine solche Konstellation zwar eher selten sein, der entschiedene Fall verdeutlicht aber die ausgesprochen strenge Haltung des EuGH in dieser Frage.
Symbolisches Entgelt reicht für wirtschaftliche Tätigkeit nicht aus – BFH-Beschluss XI R 35/19
Unentgeltliche Leistungen sind umsatzsteuerlich ein Problem: Wenn kein Fall der steuerbaren unentgeltlichen Wertabgabe vorliegt, führt die Unentgeltlichkeit dazu, dass für zu diesem Zweck bezogene Eingangsleistungen kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Dies wird in der Praxis häufig dadurch vermieden, dass zumindest ein kleines, ggf. nur symbolisches Entgelt vereinbart wird – wenn die Voraussetzungen der Mindestbemessungsgrundlage nicht erfüllt sind. Die EuGH-Entscheidung in der Rs. „Gemeente Borsele“ hat diese Möglichkeit stark eingeschränkt. Damit befasst sich nun auch der XI. Senat des BFH.
10 June | 16:00 – 18:00 CET
The e-commerce sector has been growing rapidly in the last few years, entirely changing the way business is transacted. This growth comes with new rules and regulations, including the new VAT rules for online cross-border sales of goods and services. Set to come into effect on 1 July 2021, these new rules have the purpose of strengthening the European internal market and...
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