Dr. Andreas Eckhardt Partner
Qualifikation
Rechtsanwalt
Beratungsfelder
Branchen
- Industrials
- Transport & logistic
- Consumer
- Technology, media & telecommunications
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Kurzbiografie
- Seit 2019 Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- 2005 - 2019 PwC Legal RAG, Senior Manager
- 2004 - 2005 Anwalt einer Hamburger Großkanzlei
- 2003 - 2004 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Potsdam
- 2000 - 2002 Referendariat am Kammergericht Berlin
- 1995 - 2000 Studium an der Freien Universität Berlin
Profil
Herr Dr. Andreas Eckhardt ist seit Oktober 2019 bei der Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft tätig und betreut am Standort Hamburg sowie der Region Nord die arbeitsrechtliche Beratung unserer Mandanten. Zuvor war Herr Dr. Eckhardt langjährig für die PwC Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft tätig. Der Schwerpunkt der Beratung von Herrn Dr. Eckhardt liegt in der arbeitsrechtlichen Beratung von Unternehmen. Gerade die projektbezogene Beratung bei Umstrukturierungen, Restrukturierungen und Transaktionen haben einen Großteil seiner bisherigen Beratungserfahrung ausgemacht.
Kontakt
Seiten Dr. Andreas Eckhardt
Services
- e-Schulungen – virtuelle Inhouse-Seminare
- Arbeit und Personal
- Arbeitsrecht
- Betriebsratswahlen 2022 – ein Überblick
- Corona-Regeln am Arbeitsplatz: Was ändert sich ab dem 20. März 2022?
- Wichtige Änderungen für Arbeitgeber zum 1. August 2022 – Umsetzung der Arbeitsbedingungen-Richtlinie in deutsches Recht
- Stechuhr für alle – Ende der Vertrauensarbeitszeit?
- EuGH stärkt Rechte von Arbeitnehmern zum Urlaubsanspruch
- Arbeitszeiterfassung – neue Erkenntnisse aus den Urteilsgründen?
- Wegweisendes Urteil für Arbeitnehmer: Das BAG folgt dem EuGH und stärkt damit den Anspruch von Arbeitnehmern auf Urlaub
- Labour & Employment Law in Germany
- Our legal advisory services
- Doing business in Germany – Labour & Employment Law
- Training, webinars and current information
- Referentenentwurf des BMAS zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
- Kein Vermittlungsausschuss – die Cannabislegalisierung kommt am 1. April 2024
Branchen
Themen
Über uns
- Coronavirus (COVID-19): Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen
- Coronavirus (COVID-19) Q & A – Kurzarbeit
- Entschädigung für Arbeitnehmer bei Kita- und Schulschließungen
- Q & A – Raus aus der Kurzarbeit
- Covid-19: Arbeitsrechtliche Handlungsoptionen
- Webinar: Menschen im Unternehmen – Restrukturierung und Sanierung
- Webinar „Menschen im Unternehmen: Betriebsratswahl 2022 – Was Arbeitgeber beachten sollten“
- Neuerungen zum betrieblichen Infektionsschutz – 3G am Arbeitsplatz
- Neuerungen zum betrieblichen Infektionsschutz 3G am Arbeitsplatz und Rückkehr der Homeoffice-Pflicht
- Webinar: Menschen im Unternehmen – mobiles Arbeiten im Ausland
- Umsetzung der Arbeitsbedingungen-Richtlinie in deutsches Recht – neue Pflichten für Arbeitgeber
- EuGH stärkt Rechte von Arbeitnehmern zum Urlaubsanspruch
- Stechuhr für alle – Ende der Vertrauensarbeitszeit?
- Risiken der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern
- Webinar „Menschen im Unternehmen: Urlaub, Arbeitsunfähigkeit, Vergütungsgleichheit und aktuelle Herausforderungen für Arbeitgeber“
- Kein Vermittlungsausschuss – die Cannabislegalisierung kommt am 1. April 2024
- Arbeitsagenturen beginnen mit den Abschlussprüfungen der Kurzarbeit