Umsatzsteuer im Fokus – Aktuelle Meldungen

Hier informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Rechtsprechung und Regelungen rund um das Thema Umsatzsteuer.

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Handelsübliche Bezeichnung in der Rechnung - BMF-Schreiben vom 1. Dezember 2021

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Mit Schreiben vom 1. Dezember 2021 übernimmt das BMF die Rechtsprechung des BFH zur handelsüblichen Bezeichnung des gelieferten Gegenstands in der Rechnung in den UStAE. Demnach reichen für den Vorsteuerabzug gegebenenfalls Beschreibungen aus, die nach den Umständen des Einzelfalls, z. B. auf der betreffenden Handelsstufe und im jeweiligen Preissegment, üblich sind. Dies ist aber schwer nachzuweisen und birgt Konfliktpotenzial in der Diskussion mit den Finanzämtern.

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Update: Entwurf BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Tankkarten

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Das BMF hatte auf die EuGH-Rechtsprechung in der Rs. „Vega International“ reagiert und den Branchenverbänden den Entwurf eines BMF-Schreibens zum Thema Tankkarten zur Stellungnahme vorgelegt. Die Neuregelungen sollten bereits zum 1. Januar 2022 zur Anwendung kommen. Dieses BMF-Schreiben wird jedoch vorerst nicht veröffentlicht.

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Update: Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe - BMF-Schreiben vom 28. Oktober 2021

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Das BMF verlängert die Billigkeitsmaßnahmen, die es mit Blick auf die Herausforderungen der Flutkatastrophe im Juli 2021 getroffen hatte. Damit wird es Unternehmern weiterhin umsatzsteuerlich erleichtert, den Flutopfern zu helfen.

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Vorfinanzierung der Umsatzsteuer bei Ratenzahlung - EuGH-Urteil "X-Beteiligungsgesellschaft mbH" (C-324/20)

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Vereinbaren die Parteien bei einer einmaligen Dienstleistung, die keine Dauerleistung ist, Ratenzahlung, so muss der Leistende die Umsatzsteuer komplett bei Ausführung der Dienstleistung entrichten und sie so vorfinanzieren. Er kann sich auch nicht auf eine Minderung der Bemessungsgrundlage berufen. Dies entschied der EuGH am 28. Oktober 2021 (C-324/20) auf Vorlage des Bundesfinanzhofs.

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Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung beim Grundstücksverkauf - BFH-Beschluss XI R 22/19

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Mit Beschluss vom 2. Juli 2021 (XI R 22/19), veröffentlicht am 28. Oktober 2021, hat der BFH entschieden: Der Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung (anders gesagt: Der Widerruf der Option) beim Grundstücksverkauf muss nicht notariell beurkundet werden. Er ist möglich, solange die Steuerfestsetzung noch mit dem Einspruch angefochten werden kann oder noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.

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Steuerfestsetzung für die Organgesellschaft kann Drittwirkung für den Organträger entfalten - BFH-Urteil V R 13/20

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Mit Urteil vom 26. August 2021, veröffentlicht am 7. Oktober 2021 (V R 13/20), hat der Bundesfinanzhof (BFH) alle Register der Abgabenordnung gezogen und klargestellt, dass sich innerhalb einer umsatzsteuerlichen Organschaft Organträger und Organgesellschaften nicht unterschiedlich auf neue bzw. alte Rechtsprechung berufen können - eine Steuerfestsetzung kann Drittwirkung entfalten.

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Einschneidende Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Tankkarten - Entwurf BMF-Schreiben

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Das BMF reagiert mit einem Schreiben auf die EuGH-Rechtsprechung und legt den Branchenverbänden den Entwurf eines BMF-Schreibens zum Thema Tankkarten zur Stellungnahme vor. Die bisher praktizierte regelhafte Behandlung von Tankkartenumsätzen als Reihen-Liefergeschäfte wird dabei zum Ausnahmefall erklärt. Tankkartenemittenten sollen schon zum 1. Januar 2022 auf steuerfreie Finanzierungsdienstleistungen umstellen.

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Kein Vorsteuerabzug ohne Rechnung, aber fehlerhafte Rechnung kann reichen - EuGH-Urteil "Wilo Salmson France SAS" (C-80/20)

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Der EuGH bestätigt mit Urteil vom 21. Oktober 2021 (C-80/20) in der Rechtssache „Wilo Salmson France SAS“: Für den Vorsteuerabzug ist der Besitz einer Rechnung erforderlich. Der Vorsteuerabzug ist für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Rechnung vorlag. Dafür muss sie die wesentlichen Merkmale enthalten – andere Merkmale können später mit Rückwirkung ergänzt werden. Wird eine einmal ausgestellte Rechnung, die die wesentlichen Merkmale enthält, einseitig storniert und neu ausgestellt, so bleibt trotzdem der Besteuerungszeitraum der ersten Ausstellung der Rechnung der richtige Zeitraum für den Vorsteuerabzug.

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Hinweispflichten im Vorsteuervergütungsverfahren - EuGH-Urteil "CHEP Equipment Pooling NV" (C-396/20)

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Erkennt der Mitgliedstaat der Erstattung einen Fehler in einem Vorsteuervergütungsantrag, so gebieten es der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer sowie der Grundsatz der guten Verwaltung, den Unternehmer darauf hinzuweisen. Berichtigt der Unternehmer daraufhin seinen Antrag, so gilt die Antragsfrist als gewahrt. Dies entschied der EuGH mit Urteil vom 21. Oktober 2021 (C-396/20) in der Rechtssache „CHEP Equipment Pooling NV“.

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Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutzten Investitionsgütern - EuGH-Urteile "E" und "Z" (C-45/20 und C-46/20)

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Im Jahr 2019 hatte der BFH dem EuGH zwei Fälle zur Vorabentscheidung vorgelegt, bei denen es um die Ausübung des Wahlrechts ging, Investitionsgüter dem Unternehmen zuzuordnen und somit insoweit den Vorsteuerabzug geltend zu machen. In Deutschland muss diese Zurodnung dem Finanzamt bisher innerhalb der regulären Frist zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung mitgeteilt werden. Der BFH hatte Zweifel, ob dies unionsrechtskonform sei. Der EuGH (14. Oktober 2021, C-45/20 und C-46/20) bestätigte im Ergebnis die grundsätzliche Zulässigkeit einer Frist, überließ es jedoch dem BFH zu entscheiden, ob die Länge der konkreten Frist verhältnismäßig sei.

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