Bernd Keller Partner
Qualifikation
Rechtsanwalt, Steuerberater, Diplom-Finanzwirt (FH)
Beratungsfelder
Branchen
- Automobilindustrie
- Consumer
- Media
- Transport & logistics
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Kurzbiografie
- 2020 Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- 2015 - 2020 Partner/Senior Manager bei WTS Steuerberatungsgesellschaft, Köln
- 2014 - 2015 Senior Manager bei KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln
- 2007 - 2014 (Principal) Associate bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Frankfurt a.M.
- Zulassung als Steuerberater, als Rechtsanwalt, Diplom-Finanzwirt
Profil
Rechtsanwalt und Steuerberater Bernd Keller, Dipl.-FinW. (FH), ist als Partner bei Mazars im Bereich des Unternehmens- und Konzernsteuerrechts tätig. Er berät insbesondere bei nationalen und internationalen Umstrukturierungen, Reorganisationen, Sanierungen und M&A-Transaktionen. Darüber hinaus verfügt er über langjährige und umfangreiche Erfahrung im Bereich Tax Litigation, insbesondere in der Betreuung komplexer Betriebsprüfungen und der Führung streitiger Steuerverfahren einschl. Gerichtsverfahren. Zu seinen Mandanten zählen national und international tätige Unternehmen (Konzerne und Familienunternehmen) in den Bereichen Automotive, Spezialchemie, Kunststoffverarbeitung, Logistik sowie Medien- und Internetunternehmen.
Mitarbeit in Fachgremien des Berufsstandes und sonst. Funktionen
- Mitglied im Arbeitskreis „International/Verrechnungspreise“ der IHK Köln
Kontakt
Seiten Bernd Keller
Services
Über uns
- Neufassung des § 50d Abs. 3 EStG („Anti-Treaty-Shopping“) durch das AbzStEntlModG
- Überblick über aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung zur GewSt.-Hinzurechnung bei der Anmietung von Messeflächen
- Zinssatz von 0,5 % pro Monat für Steuernachzahlungen/-erstattungen ist verfassungswidrig
- Gl. lt. Ländererlasse
- FG Hamburg: keine Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften auf die Obergesellschaft für Zwecke der Gewerbesteuer
- Update: Einsprüche gegen Zinssatz werden per Allgemeinverfügung zurückgewiesen - Verfügung vom 29. November 2021
- BFH: Keine erweiterte Kürzung bei erstmaliger Grundstücksverwaltung im Laufe des Erhebungszeitraums
- Hinzurechnung von Mietzinsen bei fiktivem Anlagevermögen
- Mazars berät Mieterstrom-Start-up EINHUNDERT bei Einstieg von Triodos sowie der Gründung eines Joint Ventures
- FG Köln: Berücksichtigung des bei einer US-Kapitalgesellschaft (LLC) festgestellten Gewerbeverlustes
- BFH vom 10. Februar 2022, IV R 6/19: Gewerbesteuerliche Nichterfassung des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG
- BFH-Urteil vom 28. Juni 2022: Gewerbesteuerrechtliches Schachtelprivileg bei doppelt ansässigen Kapitalgesellschaften
- BFH-Urteil zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse im Handel
- BFH: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen an nicht der Gewerbesteuer unterliegende Mitunternehmer
- Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Leistungen im Rahmen eines Sponsoringvertrags
- Mazars berät die börsennotierte DEUTZ AG bei dem Erwerb des chilenischen Motorenhändlers MHIS
- Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- BFH: Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht auch für nur eine juristische Sekunde möglich