Tarek Abdelghany Salary Partner

Qualifikation
Beratungsfelder
Branchen
- Energy
- Industrials
Sprachen
Kurzbiografie
- Seit 2019 Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- 2014 – 2019 Becker Büttner Held Rechtsanwälte PartGmB, Counsel
- 2011 – 2013 Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz
- 2004 – 2010 Studium der Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Profil
Rechtsanwalt Tarek Abdelghany ist seit 2019 bei Mazars und ist Teil der Praxisgruppe Energie. Zuvor war er mehrere Jahre als Rechtsanwalt bei einer auf Energie- und Infrastrukturrecht spezialisierten Sozietät in Berlin tätig, zuletzt als Counsel. Tarek Abdelghany berät die energieintensive Industrie, Energieerzeuger sowie Energieversorger und bringt insbesondere Expertise in der Gestaltung energiewirtschaftlicher Verträge sowie in Fragen der EEG-Eigenversorgung, der Kraft-Wärme-Kopplung und der Erneuerbaren Energien mit.
Veröffentlichungen
- Zulässige Beschränkung von Dateiformaten durch das BAFA im Rahmen des § 66 II 1 EEG 2014, Anm. zu VGH Kassel, Beschluss v. 04.06.2020 - 6 A 3043/19.Z, IR 2020, 232
- Verfassungsmäßigkeit der materiellen Ausschlussfrist des § 66 I 1 EEG 2014, Anm. zu VG Frankfurt a.M., Urteil v. 28.05.2020 - 5K 3836/18.F, IR 2020, 253
- Bananenreiferei als verarbeitendes Gewerbe begrenzungsfähig, Anm. zu VGH Kassel, Urteil v. 07.11.2019 - 6 A 1008/17, IR 2020, 302
- Kein Zugang einer im elektronischen Antragsverfahren automatisiert zurückgewiesenen ausschlussfristrelevanten Unterlage, Anm. zu VG Frankfurt a.M., Urteil v. 30.10.2019 - 5 K 1161/18.F, IR 2020, 111
- Der Rechtsrahmen der Eigenversorgung drei Jahre nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur, EnWZ 8-9/2019, S. 297 ff.
- Kommentierung der §§ 61c, 61d, 104 EEG, in: Kommentar zum EEG im Verlag C. H. Beck, 5. Auflage (im Erscheinen)
- Zur Bestimmung der Eigenschaft als Eigenversorger, Anm. zu OLG Karlsruhe, Urteil v. 29.06.2016 - 15 U 20/16, IR 2016, 230
- EEG-Umlagepflicht bei vermeintlicher Nutzenergielieferung, Anm. zu LG Hamburg, Urteil v. 13.11.2015 - 304 O 9/15, IR 2016, 89
- Zur Frage der Übertragbarkeit der Grundsätze des Regulierungsermessens auf telekommunikationsrechtliche Zugangssachverhalte, Anm. zu BVerwG, Beschluss v. 05.05.2014 - 6 B 46.13, IR 2014, 237
- Keine Berichtigung gegenstandslos gewordener Feststellungen bezüglich § 10c VI EnWG, Anm. zu BNetzA, Beschluss v. 02.12.2013 - BK7-13-127, IR 2014, 70
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