Editorial

Liebe Leser*innen,

wir freuen uns sehr, Ihnen die zweite Ausgabe unseres Newsletters „Menschen im Unternehmen“ 2023 vorlegen zu können.

Unsere Autor*innen haben wieder aktuelle Themen aus und für die Praxis und die unternehmerische Personalführung aufgegriffen. Wir besprechen wichtige Entscheidungen der Arbeitsgerichte und geben Anwendungshinweise für die Praxis. Zudem stehen umgesetzte Gesetzesvorhaben im Blickpunkt, etwa zur Fachkräfteeinwanderung, und noch anstehende, wie zur Entgelttransparenz. Darüber hinaus finden Sie interessante Beiträge zu aktuellen Fragen des Datenschutzes, auch im Zusammenhang mit dem Datentransfer in die USA. Nicht zuletzt immer wieder ein Brennpunkt ist die sozialversicherungsrechtliche Stellung von Gesellschafter- Geschäftsführern. Auch hierzu bringen wir Sie gerne auf den neusten Stand.

Wir hoffen, unserer Leserschaft weiterhin mit unseren vielseitigen Beiträgen nutzbringende Hinweise und Handlungsempfehlungen für die praktische Arbeit zu geben. Die durchgehend positive Resonanz auf die vorhergehenden Ausgaben unseres Newsletters freut uns sehr.

Wir freuen uns außerdem, Sie darüber informieren zu können, dass unser Kollege Dr. Andreas Eckhard aus unserer Praxisgruppe Arbeitsrecht die Partnerschaft von Mazars ab dem neuen Jahr als neuer Partner verstärken wird. Herzlichen Glückwunsch, lieber Andreas, und auf weiterhin viel Erfolg in und mit unserer Praxisgruppe. Wir wünschen allen Leser*innen wie immer eine erkenntnisreiche Lektüre.

Herzliche Grüße

Tatjana Ellerbrock

Rechtsanwältin/Partnerin
Leiterin der Praxisgruppe Arbeitsrecht
bei Mazars in Deutschland

Dies ist ein Beitrag aus unserem Newsletter „Menschen im Unternehmen“ 2-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.