Editorial

Liebe Leser*innen,

wir freuen uns sehr, Ihnen die zweite Ausgabe unseres Newsletters „Menschen im Unternehmen“ im Jahr 2022 vorlegen zu können.

Unsere Autor*innen haben wieder aktuelle und wichtige Themen für die unternehmerische Personalführung aufgegriffen. Wir besprechen wichtige Entscheidungen der Arbeitsgerichte und geben Anwendungshinweise für die Praxis. Zudem stehen Umsetzungen von Gesetzesvorhaben im Blickpunkt, sei es mit dem Ursprung in europäischen Richtlinien oder zum Mindestlohn. Wir wollen unsere Leser*innen damit weiterhin mit fundierten und interessanten Beiträgen unterstützen und Impulse für die praktische Arbeit geben. Die positive Resonanz auf die früheren Ausgaben unseres Newsletters freut uns sehr.

Diesmal haben wir etwa Beiträge zu aktuellen Fragen des Kündigungsschutzes in der Elternzeit, der Umsetzung der europäischen Arbeitsbedingungenrichtlinie, zu Fragen bei der Arbeitnehmerüberlassung, der Anrechnung von Urlaubstagen bei einer Isolationspflicht, zur aktuellen Entwicklung bei der Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine, zum Handlungsbedarf bei Rückzahlungsklauseln von z. B. Fortbildungskosten und dem neuen Mindestlohn für Sie vorbereitet.

Wir wünschen allen Leser*innen eine erkenntnisreiche Lektüre.

Herzliche Grüße

Tatjana Ellerbrock

Rechtsanwältin/Partnerin
Leiterin der Praxisgruppe Arbeitsrecht
bei Mazars in Deutschland

Dies ist ein Beitrag aus unserem Newsletter „Menschen im Unternehmen“ 2-2022. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.