Editorial

Liebe Leser*innen,

wir freuen uns sehr, Ihnen die erste Ausgabe unseres Newsletters „Menschen im Unternehmen“ in 2023 vorlegen zu können. 

Wir besprechen wieder wichtige Entscheidungen der Arbeitsgerichte und geben Anwendungshinweise für die Praxis. Zudem stehen umgesetzte Gesetzesvorhaben im Blickpunkt, etwa zu der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. 

Darüber hinaus finden Sie interessante Beiträge zu aktuellen Fragen der Verjährung von Urlaubsansprüchen, zum Entgelttransparenzgesetz und zum Equal-Pay-Grundsatz, zu Stolperfallen bei Schriftformerfordernissen und digitalem Vertragsabschluss wie auch zum betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement, zu Flexibilität im Arbeitsverhältnis bei der mobilen Arbeit vs. betriebliche Mitbestimmung und nicht zuletzt zu Haustieren im Betrieb. 

Unsere Autor*innen haben also wieder aktuelle und praxisnahe Themen für die unternehmerische Personalführung aufgegriffen. Wir hoffen, unserer Leserschaft weiterhin mit unseren vielseitigen Beiträgen nutzbringende Hinweise und Handlungsempfehlungen für die praktische Arbeit zu geben. Die durchgehend positive Resonanz auf die früheren Ausgaben unseres Newsletters freut uns sehr.

Wir wünschen allen Leser*innen wie immer eine erkenntnisreiche Lektüre.

Herzliche Grüße

Tatjana Ellerbrock

Rechtsanwältin/Partnerin
Leiterin der Praxisgruppe Arbeitsrecht
bei Mazars in Deutschland

Dies ist ein Beitrag aus unserem Newsletter „Menschen im Unternehmen“ 1-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.