COVID-19: Fristablauf - Reminder Kurzarbeitergeld
Die Anzeige muss rechtzeitig bei der zuständigen Arbeitsagentur eingereicht sein, um rückwirkend ab dem 01. Juni 2020 Kurzarbeitergeld erhalten zu können.
Bei Fragen rund um die erforderliche Anzeige, zur Antragstellung und den Voraussetzungen sprechen Sie uns gerne an und nutzen bevorzugt unsere Kontaktmöglichkeit per E-Mail.