Organschafts-Deep-Dive

Die umsatzsteuerliche Organschaft war ursprünglich als Erleichterung gedacht: Zwei oder mehr Unternehmen, die eng miteinander verbunden sind, sollten als ein Unternehmen gelten, sodass Leistungen zwischen den Unternehmensteilen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Damit können Unternehmen, die einen Funktionsbereich in eine eigenständige Gesellschaft auslagern, genauso behandelt werden wie Unternehmen, die diesen Funktionsbereich innerhalb der Gesellschaft als Abteilung führen.

Die Crux dabei: Wenn die Voraussetzungen der Organschaft erfüllt sind, treten die Rechtsfolgen auch dann ein, wenn man sie gar nicht will oder wenn man das Vorliegen der Voraussetzungen nicht bemerkt hat. Ob das deutsche Konzept überhaupt mit den Vorgaben von Art. 11 MwStSystRL vereinbar ist, ist umstritten.

Aber auch außerhalb dieser sehr grundsätzlichen Frage bereitet die Organschaft Probleme, denn die derzeit nach deutschem Recht geltenden Eingliederungsvoraussetzungen (finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung) sind oft extrem schwer zu beurteilen und zu überwachen. Ein unbedeutend erscheinender Wechsel in der Geschäftsführung, und schon kann die organisatorische Eingliederung entfallen – oder entstehen, obwohl es nicht gewünscht war. Fehler können hier fatale Folgen haben und immensen Korrekturaufwand nach sich ziehen.

So könnte der Organschafts-Deep-Dive ablaufen (Anpassungen an individuelle Bedürfnisse sind selbstverständlich möglich):

  1. Ermittlung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen mit allen Beteiligungsverhältnissen im In- und Ausland zur Bestimmung der finanziellen Eingliederung
  2. Bestimmung des (potenziellen) Organträgers
  3. Prüfung der Unternehmereigenschaft aller Beteiligten unter Einbeziehung aller entgeltlichen Leistungen
  4. Aufstellung der Leitungsgremien und ihrer Befugnisse in allen beteiligten Gesellschaften zur Bestimmung der organisatorischen Eingliederung
  5. Herausarbeiten der jeweiligen Leistungsbeziehungen der Beteiligten und Bewertung, ob sie im Sinne einer wirtschaftlichen Eingliederung als „mehr als nur unerheblich“ einzustufen sind
  6. Prüfung, ob sich aus aktueller europarechtlicher Sicht vorteilhafte Argumente ergeben, die gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden können
  7. soweit notwendig Ermittlung der im konkreten Fall einfachsten Variante erforderlicher Rechnungskorrekturen (z. B. Sammelkorrekturen)
  8. soweit erforderlich Korrektur bereits abgegebener USt-Voranmeldungen und USt-Erklärungen
    Hierbei beraten wir Sie zum praktikabelsten Verfahren (ggf. auch unter Berücksichtigung steuerstrafrechtlicher Aspekte) und einer möglichen Abstimmung mit dem betroffenen Finanzamt/den betroffenen Finanzämtern. Gegebenenfalls kommt eine Abtretung mit Verrechnungsstundung in Betracht, um einen Cash-out zu vermeiden.

Sie bekommen von uns eine Handreichung dazu, wie Sie die Organschaftsvoraussetzungen in Zukunft überwachen können.

Wann ist unser Organschafts-Deep-Dive das richtige Instrument für Sie?

  • Ihr Unternehmen weist komplexe Strukturen und verschachtelte Beteiligungsverhältnisse auf, ggf. grenzüberschreitend.
  • Nicht alle Gesellschaften im Konzern sind umsatzsteuerliche Unternehmer.
  • Die Leitungsgremien haben gewechselt oder ein solcher Wechsel steht bevor.
  • Die Leistungsbeziehungen zwischen den Unternehmensteilen ändern sich, sind nur geringfügig oder atypisch (z. B. Darlehensgewährung durch Stehenlassen von Dividenden).
  • Sie haben bereits erkannt, dass eine Organschaft vorliegt, die bislang nicht beachtet wurde, oder dass eine Organschaft zu Unrecht angenommen wurde, und suchen nach dem „schmerzlosesten“ Weg der Korrektur.
  • Sie möchten in Zukunft von den Vorteilen der Organschaft profitieren und die Voraussetzungen möglichst rechtssicher erfüllen oder Sie haben Gründe, die organschaftliche Beziehung zu lösen.

So profitieren Sie von unserem Organschafts-Deep-Dive

  • Was den Korrekturaufwand betrifft, ist die unerkannte oder zu Unrecht angenommene Organschaft einer der größten anzunehmenden Unfälle. Werden die Voraussetzungen frühzeitig überprüft und laufend überwacht, ersparen Sie sich viel Zeitaufwand und Ärger.
  • Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, leiten wir Sie durch den Dschungel der Korrekturen.
  • Durch einen effizienten Prozess schonen Sie Ihre Kundenbeziehungen, die durch notwendige Rechnungskorrekturen sonst ggf. leiden können.
  • Durch die Entwicklungen auf EU-Ebene ist in dem Thema derzeit viel Bewegung. Diese Dynamik können Sie, je nach Fallgestaltung, für sich nutzen.

Das kostet der Organschafts-Deep-Dive

Der Aufwand hängt sehr stark von der Anzahl der beteiligten Gesellschaften, der Dynamik in den Leitungsgremien, der Komplexität der Leistungsbeziehungen und nicht zuletzt von dem zu untersuchenden Zeitraum ab. Sobald wir uns darüber einen ersten Überblick verschafft haben, machen wir Ihnen gern ein individuelles Honorarangebot.