Rückwirkende Rechnungsberichtigung

27.03.2017 – Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH mit Grundsatzurteil vom 20.10.2016, V R 26/15, entschieden, dass eine vom Unternehmer vorgenommene Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt zurückwirkt, in dem die Rechnung erstmals ausgestellt wurde.

Damit hält der Senat an seiner früheren Rechtsprechung, wonach die Vorsteuer aus einer berichtigten Rechnung erst im Besteuerungszeitraum der Berichtigung abgezogen werden konnte, nicht mehr fest.

Weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen einer zurückwirkenden Rechnungsberichtigung finden Sie in unserer Mandanteninformation.

Dies ist ein Beitrag aus unserem Steuer-Newsletter 1/2017. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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Christoph Mendel
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