Angaben zur Identifikation
- die Firma,
- der Sitz,
- das Registergericht und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist und
- ggf. die Tatsache, dass sich die Gesellschaft in Liquidation oder Abwicklung befindet.
Für Kleinstkapitalgesellschaften gem. § 267a HGB gibt es keine Befreiung von dieser Angabepflicht. Da diese nach Maßgabe des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB nicht zwingend einen Anhang aufstellen müssen, sind die entsprechenden Angaben in die Bilanz aufzunehmen.