Das Vereinigte Königreich könnte Mitglied im EWR werden. Der EWR ist eine weitreichende Freihandelszone zwischen der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die eng in den EU-Binnenmarkt einbezogen ist.

Dies würde daher für das Vereinigte Königreich die Beibehaltung wesentlicher Bestandteile des bestehenden EU-Rechts (insbesondere auch die Personenfreizügigkeit) sowie das Fortbestehen einer Beitragspflicht bedeuten (es ist in den europäischen Kohäsionsfonds einzuzahlen) – ohne die Möglichkeit an Entscheidungen der EU mitwirken zu können.