Brexit: Die Entscheidung ist gefallen
Die Entwicklung nach dem Votum der Briten für einen Austritt des Landes aus der EU befindet sich im Fluss. So kurze Zeit nach der Entscheidung geht es erst einmal um folgende Fragen:
Dies würde daher für das Vereinigte Königreich die Beibehaltung wesentlicher Bestandteile des bestehenden EU-Rechts (insbesondere auch die Personenfreizügigkeit) sowie das Fortbestehen einer Beitragspflicht bedeuten (es ist in den europäischen Kohäsionsfonds einzuzahlen) – ohne die Möglichkeit an Entscheidungen der EU mitwirken zu können.
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