IASB verabschiedet Änderungen am IFRS for SMEs

Der IASB hat am 21. Mai 2015 Änderungen an dem IFRS für kleine und mittlere Unternehmen (IFRS für KMU bzw. IFRS for SMEs) verabschiedet. Die Änderungen, die 21 von insgesamt 35 Kapiteln betreffen, sind das Ergebnis der umfassenden Überprüfung, die im Jahr 2012 begonnen wurde. Bei dem überwiegenden Teil der Änderungen handelt es sich um Klarstellungen sowie Hinzufügungen von Leitlinien. Nach Ansicht des IASB sind die wesentlichsten Neuerungen:
  • die nunmehr zulässige Anwendung des Neubewertungsmodells für Sachanlagevermögen sowie
  • die Anpassung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften für latente Steuern an die Regelungen des IAS 12.

Die Anpassungen am IFRS for SMEs treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist jedoch zulässig.

Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 2/2015.