Zusammenstellung der zukünftig anwendbaren IFRS und IFRIC (Anhangangabe gemäß IAS 8.30 f.)

Für neue und geänderte Standards, die verabschiedet, jedoch noch nicht in Kraft getreten sowie noch nicht von der EU übernommen worden sind, hat lediglich eine Anhangangabe gemäß IAS 8.30 f. zu erfolgen.
Zusammenstellung der zukünftig anwendbaren IFRS und IFRIC (Anhangangabe gemäß IAS 8.30 f.) 1
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