Zusammenstellung der zum 31. Dezember 2015 erstmals verpflichtend anzuwendenden bzw. freiwillig anwendbaren IFRS

Für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2015 beginnen, sind die folgenden Änderungen erstmals verpflichtend anzuwenden.
Zusammenstellung der zum 31. Dezember 2015 erstmals verpflichtend anzuwendenden bzw. freiwillig anwendbaren IFRS 1

Für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2015 beginnen, besteht für die folgenden Änderungen ein Wahlrecht, diese freiwillig vorzeitig anzuwenden.

Hinweis: Wird von der freiwilligen Anwendung der nachfolgenden Standards kein Gebrauch gemacht, hat eine Anhangangabe nach IAS 8.30 f. zu erfolgen.

Zusammenstellung der zum 31. Dezember 2015 erstmals verpflichtend anzuwendenden bzw. freiwillig anwendbaren IFRS 2
Zusammenstellung der zum 31. Dezember 2015 erstmals verpflichtend anzuwendenden bzw. freiwillig anwendbaren IFRS 3