Der IASB hat am 9. Dezember 2015 mit ED/2015/11 einen Änderungsentwurf zu IFRS 4 Versicherungsverträge veröffentlicht. Der Entwurf beinhaltet einen Aufschub der Regelungen des IFRS 9 Finanzinstrumente für Versicherungsunternehmen.

In dem Entwurf werden zwei optionale Ansätze vorgeschlagen, die in den aktuellen IFRS 4 aufgenommen werden sollen:

  • Overlay Approach: Ein Unternehmen, das Versicherungsverträge nach IFRS 4 ausgibt, kann den aus der Anwendung von IFRS 9 resultierenden Ergebniseffekt aufgrund der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von der Gewinn- und Verlustrechnung in das sonstige Ergebnis (OCI) ausgliedern, sofern die Vermögenswerte nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.
  • Temporary exemption from applying IFRS 9: Ein Unternehmen, dessen vorherrschende Aktivität die Ausgabe von Versicherungsverträgen nach IFRS 4 ist, kann von einer temporären Ausnahme der Anwendung von IFRS 9 Gebrauch machen.

Die Verschiebung der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen soll nach den Vorschlägen des IASB für Berichtsperioden enden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Die Kommentierungsfrist zu diesem Entwurf endete bereits am 8. Februar 2016.