IASB veröffentlicht Änderungsentwurf zu IAS 40

Der IASB hat am 19. November 2015 mit dem Änderungsentwurf ED/2015/9 Änderungen an IAS 40 in Bezug auf Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (Transfer of Investment Property) herausgegeben. Darin stellt der IASB in IAS 40.57 klar, dass Immobilien nur dann als Renditeimmobilien klassifiziert bzw. nicht mehr klassifiziert werden können, wenn Hinweise für eine Nutzungsänderung vorliegen.

Die Erfüllung oder Nichterfüllung der Definition einer Renditeimmobilie gilt dabei als Hinweis für eine Nutzungsänderung. Der IASB hat IAS 40.57 so umformuliert, dass die darin enthaltene Aufzählung mit Anhaltspunkten für eine Nutzungsänderung nicht mehr als abschließend zu betrachten ist. Beispiele für eine Nutzungsänderung sind weiterhin bei beabsichtigtem Verkauf einer Immobilie die Übertragung von der Kategorie Renditeimmobilien in das Vorratsvermögen sowie bei Beginn der Vermietung vom Vorratsvermögen in die Kategorie der Renditeimmobilien. Selbst genutzte Immobilien, die künftig vermietet werden sollen (und umgekehrt), sind vom Sachanlagevermögen in die Renditeimmobilien umzuklassifizieren (und umgekehrt).

Einen Zeitpunkt des Inkrafttretens sieht der Entwurf noch nicht vor. Die Kommentierungsfrist endet am 18. März 2016.