IASB verabschiedet Änderungen an IAS 7 im Rahmen der Anhanginitiative

Der IASB hat am 29. Januar 2016 im Rahmen seiner Initiative zur Verbesserung der Anhangangaben (Disclosure Initiative Project) Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen verabschiedet. Mit den Änderungen an diesem Standard verfolgt der IASB das Ziel, eine Verbesserung von Informationen zur Fremdfinanzierungstätigkeit und Liquidität von Unternehmen zu bewirken. Insbesondere sollen die Adressaten von Abschlüssen Veränderungen in den Finanzverbindlichkeiten besser beurteilen können.

Gemäß den neu hinzugefügten IAS 7.44A–E sind die folgenden Veränderungen im Fremdkapital als Ergebnis von Finanzierungstätigkeiten in der Kapitalflussrechnung anzugeben:

  • Veränderungen bei den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit
  • Veränderungen als Ergebnis der Erlangung bzw. des Verlusts von Beherrschung über Tochter- oder andere Unternehmen
  • Auswirkungen von Wechselkursänderungen
  • Änderungen von beizulegenden Zeitwerten
  • und sonstige Änderungen

Abweichend zu der Entwurfsfassung zu dieser Standardänderung ist die Darstellung der Änderungen in einer Überleitungsrechnung nicht verpflichtend. Es sind auch andere Darstellungen zulässig. Gemäß dem neu eingefügten Beispiel C der Illustrative Examples enthält eine optionale Überleitungsrechnung Eröffnungsbilanzsalden, Bewegungen der Periode und Schlussbilanzsalden. Darüber hinaus sind Bewegungen der Periode weiter u. a. in zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame Bewegungen zu untergliedern.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach  dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein Endorsement durch die EU voraus. Das Endorsement ist für das vierte Quartal 2016 geplant.