Verschiebung der Erstanwendung der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 auf unbestimmte Zeit

Der IASB hat am 17. Dezember 2015 entschieden, die Erstanwendung der Änderungen an IFRS 10 Konzernabschlüsse und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen auf unbestimmte Zeit zu verschieben.

Die im September 2014 verabschiedeten Änderungen beinhalteten Anwendungsleitlinien zu der Frage, in welchem Umfang nicht realisierte Gewinne oder Verluste aus Transaktionen mit Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture im Jahresabschluss des Investors zu erfassen sind. Sofern die Transaktion einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse betrifft, sollte eine vollständige Erlöserfassung beim Investor erfolgen. Betrifft die Transaktion nur die Veräußerung von Vermögenswerten, welche keinen Geschäftsbetrieb darstellen, so war eine Teilerfolgserfassung vorgesehen. Ursprünglich sollten diese Änderungen für Geschäftsjahre angewendet werden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Der IASB hat in der Zwischenzeit ein Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode begonnen. Um Unternehmen eine mehrfache Änderung der Anwendung von IAS 28 innerhalb kurzer Zeit zu ersparen, hat sich der IASB entschlossen, bis zum Abschluss des Forschungsprojekts die Anwendung der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 auf Eis zu legen. Der IASB schlägt jedoch vor, die freiwillige vorzeitige Anwendung dieser Änderungen weiterhin zu gestatten, wobei die Übernahme dieser Änderungen durch die EU auf unbestimmte Zeit verschoben wurden und daher für IFRS-Anwender in den EU-Mitgliedstaaten nicht verpflichtend anzuwenden sind.