Webinar „Tagesgespräch Umsatzsteuer“

11. Januar 2024 | 10:00 – 11:00 Uhr
Nicht nur gesetzliche Neuerungen erfordern es, Steuererklärungsprozesse im Unternehmen anzupassen. Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) oder des Bundesfinanzhofs (BFH) sorgt in regelmäßigen Abständen dafür, dass Steuerabteilungen die nationale und internationale Steuerpraxis auf den Prüfstand stellen sollten. Unser Webinar hält Sie über alle Entwicklungen auf dem Gebiet der Umsatzsteuer auf dem Laufenden.

Welche Themen im Bereich Umsatzsteuer sind derzeit relevant? Was gehört unbedingt auf die Agenda? Und wie wirken sich aktuelle EuGH- und BFH-Urteile rund um die Umsatzsteuer auf Unternehmen aus? Diese Fragen zu beantworten, ist für Gesellschafter*innen, Geschäftsführer*innen und Steuerverantwortliche im Unternehmen von großer Relevanz – nicht nur aufgrund etwaiger Umsatzsteuernachzahlungen, sondern auch wegen möglicher Bußgelder. In Deutschland stellt zudem das strenge Steuerstrafrecht ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar.

Doch im Alltagsgeschäft ist es für Unternehmen zunehmend schwieriger geworden, alle Vorgaben und Entscheidungen zur Umsatzsteuer korrekt zu bewerten. Denn das Thema Umsatzsteuer wird mehr und mehr durch internationale Entwicklungen und höchstrichterliche Entscheidungen geprägt.

Unsere Expertinnen Birgit Jürgensmann und Nadia Schulte bringen Sie auf den neuesten Stand und erläutern auch die praktische Bedeutung der jüngsten EuGH- und BFH-Urteile für Ihr Unternehmen.

Diese Themen erwarten Sie

  • Die E-Rechnung kommt: Was ist erlaubt, was nicht? Wann ist es so weit? Und sollten Unternehmer jetzt schon tätig werden?
  • Die Leitlinien des MwSt-Ausschusses zum Einsatz von Tankkarten in Unternehmen zwingen nicht nur Kartenemittenten, sondern auch Kartenkunden zum Umdenken. Erfahren Sie, was sich geändert hat.
  • Eine einheitliche Leistung ist umsatzsteuerlich einheitlich zu behandeln – das hat der EuGH kürzlich im Zusammenhang mit der Verpachtung von Grundstücken mit Betriebsvorrichtungen entschieden, und der BFH setzt dies nunmehr um. Wir erläutern die Auswirkungen dieser Rechtsprechung und geben einen Ausblick auf mögliche Effekte für andere Bereiche.
  • Betriebsveranstaltungen sind nur für die Teilnehmer*innen ein Vergnügen. Wer für die steuerliche Behandlung zuständig ist, muss gemäß der neuesten BFH-Rechtsprechung mit einem Auseinanderfallen von Lohnsteuer und Umsatzsteuer umgehen.

Unsere Referentinnen

  • Birgit Jürgensmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Steuerberaterin, Partnerin
  • Nadia Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Senior Managerin

Zur Aufzeichnung