Homeoffice-Pauschale – Steuerentlastung wegen Corona

Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Arbeitnehmer seit vergangenem Jahr im Homeoffice tätig. Im Jahressteuergesetz 2020 wurde in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG die Homeoffice-Pauschale für die Jahre 2020 und 2021 eingeführt.

Einleitung

Kosten im Zusammenhang mit der eigenen Wohnung konnten bisher nur in engen Grenzen (z. B. häusliches Arbeitszimmer) steuerlich geltend gemacht werden. Zur steuerlichen Berücksichtigung zusätzlicher Kosten infolge der angestiegenen Ausübung der Tätigkeit von zu Hause hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Kosten pauschal, ohne weitere Nachweise, geltend zu machen.

Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer und Selbstständige

Arbeitnehmer, die bisher keine Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abziehen können, haben jetzt die Möglichkeit, für jeden Homeoffice-Tag fünf Euro als Werbungskosten geltend zu machen. Besondere Anforderungen an den Arbeitsplatz in der häuslichen Wohnung bestehen nicht.

Der Abzug der Pauschale steht unter der Bedingung einer ausschließlichen Tätigkeit im Homeoffice an Tagen, für die diese Pauschale begehrt wird. Der Besuch einer anderen Tätigkeitsstätte, auch kurzzeitig, führt dazu, die Pauschale für diesen Tag nicht geltend machen zu können.

Pro Kalenderjahr werden maximal 600 € gewährt. Bestehen mehrere berufliche Tätigkeiten, ist der Maximalbetrag aufzuteilen.

Die Regelung gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Freiberufler und Gewerbetreibende (Betriebsausgabenabzug).

Zusammenspiel mit anderen Regelungen beachten

Die Homeoffice-Pauschale tritt nicht neben den Werbungskosten-Pauschbetrag. Eine steuerliche Wirkung für Arbeitnehmer tritt somit nur ein, wenn weitere Werbungskosten von mehr als 400 € vorliegen und der Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 € überschritten wird.

Die Entfernungspauschale und die Homeoffice-Pauschale schließen sich gegenseitig aus. Wurde ausschließlich zu Hause gearbeitet, können Werbungskosten für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte nicht geltend gemacht werden.

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