Musterprozess gegen Abwassergebühren

Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen organisiert einen Musterprozess gegen angeblich überhöhte Abwassergebühren. Er ruft alle Gebührenzahler in Nordrhein-Westfalen dazu auf, Widerspruch gegen ihren Abwassergebührenbescheid 2021 einzulegen.

Im Fokus steht der kalkulatorische Zinssatz bei der Gebührenkalkulation. Gefordert wird, dass sich die Kommunen an „realitätsnahen“ Zinsen orientieren sollen. Hintergrund ist die andauernde Niedrigzinsphase. Das Musterverfahren hat das Aktenzeichen OVG NW 9 A 1019/20.

Bei der kalkulatorischen Verzinsung im Rahmen der Gebührenkalkulation werden in der kommunalen Praxis und in Abhängigkeit der landesspezifischen Vorgaben Zinssätze von bis zu 6 % angesetzt. Dafür lassen sich gute Argumente anführen. Relevant für die Bestimmung des Zinssatzes sind nämlich gerade nicht die in der jeweiligen Gebührenperiode am Kapitalmarkt herrschenden Verhältnisse, sondern nur langfristige Durchschnittsverhältnisse. Es handelt sich um einen kalkulatorischen Zins, der sich auf den gesamten Restbuchwert, mithin auf Anlagegüter unterschiedlichen Alters bezieht. Die aktuelle Niedrigzinsphase ist insoweit kommunalabgabenrechtlich irrelevant.

Bei der Gebührenkalkulation sollte jeweils eine besondere Begründung für den verwendeten kalkulatorischen Zinssatz hinterlegt werden.

Mazars begleitet Ver- und Entsorgungsunternehmen bei der rechtssicheren Kalkulation von Gebühren und Entgelten.