Editorial

Wir freuen uns sehr, Ihnen noch im Jahr 2021 die zweite Ausgabe unseres Newsletters „Menschen im Unternehmen“ vorlegen zu können!

Auch dieses Mal haben wir aus der Fülle der unternehmensrelevanten aktuellen Personalthemen wichtige Trends zu Personalentwicklung und -einsatz, neue Entscheidungen aus der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und zukünftige Änderungsperspektiven für Sie herausgesucht und für die unternehmerische Praxis kommentiert und aufbereitet.

Im zweiten Corona-Winter gibt es neue arbeitsrechtliche Fragestellungen wie verpflichtendes Homeoffice, 3G am Arbeitsplatz, Auskunftspflichten und Kontrollpflichten der Arbeitsvertragsparteien, Mitbestimmungsfragen und Datenschutzthemen – wir haben wichtige Fragen für Sie zusammengestellt und geben praktische Antworten.

Seit Kurzem liegt der Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung vor – wir werfen einen ersten Blick auf die geplanten Änderungen im Arbeitsrecht.

Vielfalt im Unternehmen und Beschäftigung im Ausland sind zwei Leitmotive der heutigen Unternehmenswirklichkeit – wir informieren Sie mit zwei Gastbeiträgen.

Maßregelungsverbot, Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Arbeitszeiterfassungsfragen, diskriminierungsfreie Stellenanzeigen, Betriebsrisiko im Lockdown – wir bewerten jüngere Entscheidungen für die unternehmerische Praxis.

Wir wünschen Ihnen eine anregende und erkenntnisreiche Lektüre und freuen uns stets über Ihre Rückmeldungen und Anregungen.

Ich wünsche Ihnen im Namen unseres gesamten Redaktionsteams und der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Mazars ein friedliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und Gesundheit, Zuversicht und gutes Gelingen im neuen Jahr, in dem wir Sie auch weiterhin mit arbeitsrechtlichen Informationen zu „Menschen im Unternehmen“ versorgen möchten.

Bleiben Sie gesund und herzliche Grüße

Ihre Tatjana Ellerbrock
Rechtsanwältin/Partnerin
Leiterin der Praxisgruppe Arbeitsrecht
bei Mazars in Deutschland

   

Dies ist ein Beitrag aus unserem Newsletter „Menschen im Unternehmen“ 2-2021. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.