Umsatzsteuer im Fokus 2/2019

16.05.2019 – Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2019 veröffentlicht. Im Bereich der Umsatzsteuer sieht er einige bedeutende Neuerungen vor. Während der ermäßigte Steuersatz für E-Books etc. sehr branchenspezifisch ist, wird von der Umsetzung der sog. Quick Fixes der EU fast jedes Unternehmen betroffen sein, das sich am EU-weiten Warenverkehr beteiligt. Einheitliche europäische Regelungen von für die Praxis bedeutsamen Sachverhalten (u. a. Nutzung von Konsignationslagern, Zuordnung der Warenbewegung bei grenzüberschreitenden Reihengeschäften) sind zunächst begrüßenswert. Die formalen Anforderungen durch neue Aufzeichnungspflichten sind jedoch enorm. Die Aufwertung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie der Zusammenfassenden Meldung zu materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit dürfte für viele Unternehmen in Bezug auf die internen Prozesse eine erhebliche Herausforderung darstellen. Verschärfte Versagensgründe in Bezug auf den Vorsteuerabzug und die Steuerfreiheit erfordern in Zukunft erhöhte Aufmerksamkeit.

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Umsatzsteuer im Fokus 02/2019