Referentenentwurf „Faire Verbraucherverträge“ mit Auswirkung auf Strom- und Gaslieferverträge

30.10.2019 – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant ein neues Gesetz, mit welchem die Rechte der Verbraucher bei Verbraucherverträgen gestärkt werden sollen. Ein Referentenentwurf hierzu soll nach Angaben des Ministeriums Anfang 2020 dem Bundestag vorgelegt werden. Ziel des Ministeriums ist es dabei unter anderem, Verbraucher gegenüber Unternehmern beim Abschluss von Fernabsatzverträgen über Telefone besser zu schützen. Im Zuge dessen sind mehrere Änderungen unter anderem des BGB und des UWG angedacht, die auch auf den Energiesektor Auswirkungen haben werden.

Eine der geplanten Änderungen im BGB wird Strom- und Gaslieferverträge betreffen, da auch diese telefonisch geschlossen werden können. Hierzu plant das Ministerium, dass telefonisch mit Verbrauchern geschlossene Lieferverträge über Strom und Gas nur dann wirksam sein sollen, wenn der Unternehmer dem Verbraucher den Vertragsinhalt nochmals übermittelt und der Verbraucher diesen in Textform „genehmigt“. Andernfalls soll kein Strom- oder Gasversorgungsvertrag zustande kommen.

Eine weitere geplante Änderung könnte die Laufzeit von Stromund Gasversorgungsverträgen mit Verbrauchern außerhalb der Grundversorgung betreffen. Das Justizministerium plant Verträge über die Lieferung von Waren künftig auf ein Jahr zu begrenzen. Versorgungsverträge mit Energie werden als solche Lieferverträge angesehen und wären deshalb von der Gesetzesänderung betroffen. Ebenfalls durch den Gesetzgeber nach unten angepasst werden soll die mögliche Dauer einer stillschweigenden Verlängerung (aktuell noch ein Jahr) und die maximale Kündigungsfrist (aktuell noch drei Monate).

Ob und inwieweit diese Pläne des Justizministeriums letztlich umgesetzt werden, ist derzeit noch offen. Neben der Befürwortung von Verbraucherschützern ist aber auch Kritik an dem Vorhaben zu vernehmen. Diese kommt allerdings nicht nur vonseiten der Unternehmer: Bei kürzeren Laufzeiten fürchten Verbraucherschützer, dass bislang auf zwei Jahre umgelegte Kosten, die nun innerhalb eines Jahres finanziert werden müssen, dementsprechend steigen könnten.

Kontakt

Flavia Schardt
Tel: +49 69 967 65-1118

Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 2-2019. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier . Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.