BFH, V R 51/16 – Anhängiges Verfahren bzgl. der vorübergehenden Uneinbringlichkeit

Das Niedersächsische FG hat am 18.8.2016 (5 K 288/15) geurteilt, dass die Umsatzsteuerberichtigung im Zeitpunkt der Leistungserbringung für Provisionsraten möglich ist, deren Fälligkeit mehr als zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung lag.

Mit Urteil aus 2013 hat der BFH bereits die Möglichkeit einer Steuerberichtigung für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung festgestellt, wenn bei einem der Sollbesteuerung unterliegenden Unternehmer die Gegenleistung wegen eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über zwei bis fünf Jahre hinweg gezahlt werden.

Die Entscheidung hat große praktische Bedeutung u. a. für Ratenzahlungsverkäufe.

Das beklagte Finanzamt hat gegen die Entscheidung Revision eingelegt. Das Revisionsverfahren wird beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen V R 51/16 geführt.

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Thomas Pelzer
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