Newsletter „Steuern“ 2/2017

Auf politischer Ebene standen die letzten Wochen ganz unter dem Stern der Bekämpfung von aggressiver Steuergestaltung. So wurde Anfang Juni bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris eine Vereinbarung zum Kampf gegen Gestaltungsmöglichkeiten internationaler Konzerne zur Steuervermeidung von insgesamt 67 Ländern unterzeichnet.

Bereits der von den G20-Wirtschaftsmächten vereinbarte BEPS-Aktionsplan sollte den allzu ausufernden Gestaltungen von Großkonzernen einen Riegel vorschieben. Für einen nicht unwesentlichen Anteil der darin beschlossenen Maßnahmen ist die Änderung und Anpassung bestehender Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nötig. Anstatt jedes jeweils für sich einzeln zu ändern, besteht mit der nunmehr unterzeichneten Vereinbarung von Paris die Möglichkeit für die Teilnehmerstaaten, viele DBA auf einmal ändern zu können.

Mit gleichem Ziel vor den Augen wurde ebenfalls im Juni das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) im Bundesrat beschlossen. Ausgelöst durch die Veröffentlichung der sog. „Panama Papers“ im April 2016 rückte das Ausmaß der Steuerumgehung mithilfe von Domizilgesellschaften in den Fokus der allgemeinen Öffentlichkeit. Das neue Gesetz ist das Ergebnis des dadurch entstandenen Drucks auf die nationale Politik, derartige Gestaltungsmöglichkeiten einzuschränken. Das Gesetz soll insgesamt für mehr Transparenz bei beherrschenden Geschäftsbeziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Gesellschaften in Drittstaaten führen.

Das soll durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket erreicht werden. Insbesondere wird durch das StUmgBG die Abgabenordnung an einigen Stellen geändert. So sind etwa die Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses in § 30a AO, die Änderung und Ausdehung des Anwendungsbereichs für das Kontenabrufverfahren und die Anzeigepflicht für den Erwerb von qualifizierten Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften und vieles mehr vorgesehen.

Der Kampf gegen internationale Steueroptimierung unter Ausnutzung legaler Gestaltungen und illegaler Steuerhinterziehung geht also weiter und wird sowohl national als auch international an breiter Front geführt. Das bringt zahlreiche Änderungen kreuz und quer durch das Steuerrecht mit sich. Ob dadurch am Ende die Ziele der Politik erreicht werden können oder sich an anderer Stelle neue Probleme auftun werden, wird sich zeigen.

Bis dahin bleibt die Entwicklung spannend und sollte genauestens verfolgt werden, auch um gegebenenfalls früh genug hinsichtlich der eigenen Steuerplanung und -gestaltung reagieren zu können.

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