Eine Pflichtteilsversicherung ist eine Versicherung die auf den Erblasser abgeschlossen wird, um für die Erben möglicherweise eintretende Liquiditätsprobleme durch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zu vermeiden. Versicherungsnehmer und Beitragszahler sind die voraussichtlichen Erben.
Im Todesfall werden geltend gemachte Pflichtteilsansprüche von der Versicherung getragen.