Pflichtteilsklauseln (oder auch Verwirkungsklauseln) sind Strafklauseln in Verfügungen von Todes wegen, durch die Pflichtteilsberechtigte unter bestimmten Voraussetzungen vom Erbe
ausgeschlossen werden.
Solche Klauseln finden sich z.B. häufig im Berliner Testament, in dem sich beide Ehegatten zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Sollte ein Kind beim Versterben des ersten Ehegatten seinen Pflichtteil geltend machen, wird es bei Versterben des anderen Ehegatten vom Erbe ausgeschlossen und hat dann somit auch nur noch das Recht auf seinen Pflichtteil.