Ein Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen tätig. Gesetzlich vorgeschrieben ist die notarielle Beurkundung u. A. bei Grundstückskaufverträgen, Schenkungsversprechen, Eheverträgen oder Erbverzichtsverträgen. Ein Testament erhält durch notarielle Beurkundung Rechtssicherheit und kann die oft teurere Ausstellung eines Erbscheins überflüssig machen.