Betriebsvermögen wird unter bestimmten Voraussetzungen weitestgehend, in Ausnahmefällen sogar vollständig, von der Erbschaftsteuer ausgenommen Die Voraussetzungen zur Begünstigung des Betriebsvermögens müssen 5 bzw. 7 Jahre nach der Übertragung eingehalten werden. Sollte gegen die Vorschriften in diesem Zeitraum verstoßen werden, kommt es zur anteiligen Nachversteuerung des Vermögens.