Das Nachlassgericht kann auf Antrag der Erben oder der Gläubiger, Nachlassverwaltung anordnen. Hier werden zunächst die Vermögenswerte ermittelt und sichergestellt, um dann die
Ansprüche der Nachlassgläubiger zu befriedigen. Vermögensüberschüsse werden dann an die Erben weitergegeben.