Die Nachlassverbindlichkeiten werden unterschieden in Erblasserschulden (welche bereits vor dem Erbfall bestanden), Erbfallschulden (die mit dem Erbfall entstehen), Erbschaftsverwaltungsschulden (entstehen erst nach dem Erbfall, jedoch im Zusammenhang mit diesem) und Erbenschulden (Schulden des Erben ohne Zusammenhang zum Nachlass).