Amtsgerichte übernehmen die Funktion eines Nachlassgerichts. Zu den Aufgaben zählen die amtliche Verwahrung des Testaments, das Testament nach dem Erbfall zu eröffnen, Erbscheine zu
erstellen und bei Unrichtigkeit wieder einzuziehen, Ausschlagungen der Erbschaft anzunehmen, eventuelle Nachlass-Sicherungen, Ausstellung von Testamentsvollstreckungszeugnissen sowie unfähige Testamentsvollstrecker zu entlassen.