In einer Gütergemeinschaft wird das Vermögen der beteiligten Parteien als gemeinschaftliches Vermögen angesehen. Zu der Gütergemeinschaft zählt auch das Vermögen, welches nach der
vertraglichen Vereinbarung erworben wurde.
Die Gütergemeinschaft ist auch eine Möglichkeit für Ehegatten durch Ehevertrag eine vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abweichende Güterstandsregelung zu vereinbaren.