Hat der Erblasser kein gültiges Testament verfasst oder keinen Erbvertrag geschlossen, greift die gesetzliche Erbfolge. Die Erben sind aufgrund gesetzlicher Regelungen nach einer bestimmten Ordnung seine Verwandten und Ehepartner. Ist kein gesetzlicher Erbe dieser vorhanden oder schlagen sämtliche Erben die Erbschaft aus, fällt der Nachlass dem Staat zu.