Eine Generalvollmacht ist eine umfassende Vollmacht für alle rechtlichen Stellvertretungen, die gesetzlich und satzungsmäßig (bei Gesellschaften) möglich sind. In der Regel sind Vorsorgevollmachten als Generalvollmachten ausgestaltet. Entsprechende Vollmachten geben einem Dritten dann vor allem die Möglichkeit, die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln.
Mit einer hinreichend bestimmten Generalvollmacht kann eine Person auch über den Tod des Erblassers hinaus über den Nachlass verfügen. Dies kann gerade dann von Vorteil sein, wenn im Rahmen der Nachlassabwicklung eine handlungsbereite und vom Erblasser bestimmte Person gewünscht wird.