Ein Freibetrag vermindert die Steuerbemessungsgrundlage. Dieser Betrag wird also nicht versteuert. Neben dem persönlichen Freibetrag, der abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erben/Schenker im Erbschaftsteuergesetz festgelegt ist, gibt es weitere Freibeträge, wie den Versorgungs- oder Zugewinnfreibetrag.