Durch die Erbschaftsteuerreform 2009 geprägter Begriff für ein bebautes Grundstück, in dem der Erblasser bis zu seinem Tode eine Wohnung bewohnt hat. Wird dieses nach dem Tod durch den Ehegatten bzw. ein Kind weiterhin bewohnt, wird es unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer ausgenommen.