So nennt man eine vermögensverwaltende Gesellschaft, bei der die Beteiligung der Familienmitglieder am Vermögen je nach Beteiligung an der Gesellschaft geregelt ist.
Ziel ist es Familienvermögen zu erhalten und bei Tod eines Familienmitglieds das Vermögen aus dem Nachlass fernzuhalten und so vor Pflichtteilsansprüchen zu schützen.