Branchen

Für die umsatzsteuerliche Behandlung ist entscheidend, welche Leistung konkret erbracht wird und welcher wirtschaftliche Vorteil dem Empfänger damit im Kern zugewendet wird. In vielen Branchen kann das extrem speziell sein, und ein Berater und Berater*innen muss die Branche mit ihren Zielsetzungen und ihrer Funktionsweise gut kennen und verstehen, um sie umsatzsteuerlich richtig beurteilen zu können. Wir haben mit vielen sehr speziellen Branchen Erfahrung.

Pharmaceutical

Arzneimittelhersteller bewegen sich in einem rechtlich anspruchsvollen Umfeld: Durch Vereinbarungen mit den Krankenkassen werden Herstellerrabatte gewährt, und die Apotheken bekommen zuweilen Werbekostenzuschüsse. Zwischen verbundenen Unternehmen kommt es zu Kommissionsgeschäften und zur Verrechnung von Marktlizenzen. Verändert sich der Abgabepreis der Apotheken, entstehen ggf. Lagerwertverluste. Weitere relevante Themen sind unter anderem:

  • Zuwendungen / Einladungen an Ärzte
  • Kostenlose Kolloquien / Vorträge
  • Apparate-Gemeinschaften
  • Steuerfreie Arztleistungen (MVZ-Status)

Ihr Ansprechpartner: Thomas Pelzer

Hospitality & Leisure

Events

Ausländische Veranstalter, die in Deutschland ein Event planen, sehen sich oft ungeahnten umsatzsteuerlichen Herausforderungen gegenüber. Zwar existiert eine Vereinfachungsregel, nach der Veranstaltungsleistungen einheitlich am Ort der Veranstaltung besteuert werden. Ihr Anwendungsbereich ist aber eindeutig; es besteht ein Spannungsfeld zwischen § 3a Abs. 3 Nr. 5/§ 3a Abs. 3 Nr. 3/§ 3a Abs. 2 UStG. Hier stellt sich insbesondere die Frage, was unmittelbar mit der Veranstaltung zusammenhängende Tätigkeiten sind. Es zahlt sich aus, umsatzsteuerlichen Rat bereits in einem sehr frühen Planungsstadium einzuholen. Dann kann die Abfrage wichtiger Merkmale, z.B. die Unternehmereigenschaft der Besucher, schon in den Anmeldeprozess integriert werden. Häufig stellen sich auch die folgenden Fragen

  • Mitgliedsbeiträge steuerbar?
  • Sponsoring: Zuschuss oder steuerbar?
  • Miteingeladene Ehegatten
  • Verpflegung/Galadinners als Nebenleistung

Ihr Ansprechpartner: Thomas Pelzer

Travel

Die Touristikbranche ist durch die Margenbesteuerung ein „bunter Vogel“ im Bereich Umsatzsteuer. Insbesondere die EU-Rechtswidrigkeit von § 25 UStG a.F. hinsichtlich der Beschränkung auf B2C stellt Reiseveranstalter vor Herausforderungen. Außerdem anspruchsvoll:

  • Definition Reisevorleistungen
  • Berechnung der Marge
  • Steuerfreie Reiseleistungen, wenn im Drittland bewirkt
  • Aufzeichnungspflichten

Ihre Ansprechpartnerin: Birgit Jürgensmann

Banking

Bei den Banken stehen zwei Themen im Vordergrund: Die Steuerfreiheit ihrer Leistungen nach § 4 Nr. 8 UStG, und, damit zusammenhängend, die Optimierung des Vorsteuerschlüssels. Andere Spezialthemen sind:

  • Klassifizierung / Einordnung der einzelnen Finanzdienstleistungen (Swaps; Futures; Derivate; Non-performing Loans, Vermittlungs-leistungen etc.)
  • Verwahrung und Verwaltung von z.B. Wertpapieren sind nicht steuerbefreit
  • Vorsteuerschlüssel (Bankenschlüssel, Zinsmarge, Leistungsempfänger aus dem Drittland)
  • Optionsrecht für Umsätze nach
    § 4 Nr. 8 a-g UStG (§ 9 Abs.1 UStG)

Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Anja Wischermann

Insurance

Wie für Banken ist auch für Versicherungen die Optimierung der Vorsteuerquote ein wichtiges Thema. Hierauf wirken sich auch potenziell nicht-steuerfreie Leistungen wie Schadensregulierung und Assekuranz aus. Daneben gibt z.B. diese Spezialitäten:

  • Umsatzsteuerlicher Leistungszeitpunkt weicht vom versicherungsteuerlichen Meldezeitpunkt ab
  • Versicherungsleistung als Dauerleistung, richtige zeitliche Zuordnung von Vorauszahlungen, Nachzahlungen und Ratenzahlungszuschlägen
  • Option im Rahmen von Mietverträgen für die Versicherungsgesellschaft

Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Anja Wischermann

Real Estate

Bestimmte Leistungen mit Grundstücken sind steuerfrei – bei einigen besteht die Möglichkeit, zur Steuerpflicht zu optieren. Somit stellt sich auch hier die Frage der Vorsteuerquote. Ändern sich die Verhältnisse, stehen Vorsteuerkorrekturen an, daher ist eine sog. § 15a-Dokumentation (Definition korrekturfähiger Investitionen, Beginn der Korrektur, Berechnung) zu führen und fortzuschreiben. Bereits bei Vertragsschluss sollte auf die passende Umsatzsteuerklausel geachtet werden. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften bestehen besondere Herausforderungen. Bei Mietverhältnissen sind Mietereinbauten immer wieder der Grund für Auseinandersetzungen, und bei größeren gewerblichen Projekten werden häufig Baukostenzuschüsse bezahlt. Außerdem sind die folgenden Themen hier häufig von Bedeutung:

  • Einordnung von Haupt- und Nebenleistung
  • Abgrenzung Grundstück von Betriebsvorrichtung
  • Anwendbarkeit von Reverse-Charge bei Bauleistungen
  • Definition von Grundstücksbezug vs. Regelzuordnung (B2B bzw. B2C)

Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Anja Wischermann

Automotive

Allein durch die vielen unterschiedlichen Automobilzulieferer stellen sich viele umsatzsteuerliche Fragen – ein Klassiker ist das sog. Tooling. Ganz aktuell stellt die zunehmende E-Mobilität und die Digitalisierung die Branche vor neue Herausforderungen, z.B. die Stromversorgung von Elektrofahrzeugen oder Leistungen im Zusammenhang mit „Connected Car“. Leasing- und Finanzierungsverträge weisen die typischen umsatzsteuerlichen Besonderheiten von Finanzdienstleistungen auf. Auch die folgenden Themen sind umsatzsteuerlich speziell:

  • Full-Service-Packages
  • Garantieleistungen / -verlängerungen,
    Schadensersatzzahlungen
  • Rabatte / Preisnachlässe sowie Zinssubventionen
  • Treue-Aktionen bzw. sonstige Verkaufsförderaktionen
  • Lieferungen von Neufahrzeugen an Privatpersonen
    im Ausland

Ihre Ansprechpartnerin: Birgit Jürgensmann

Transport & Logistics

Die Logistikbranche ist immer auf Achse und bewegt Waren um die Welt. Aus umsatzsteuerlicher Sicht werden dabei oft komplexe grenzüberschreitende Beförderungsleistungen erbracht. Hier ergeben sich viele Anknüpfungspunkte zum Zollrecht, z.B. die Einfuhrabwicklung und ihre Abrechnung, das Verfahren 4200 und der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO). Umsatzsteuerlich spannend sind auch Umsätze in Freihäfen oder die Nutzung von Konsignationslagern. Bei Containervermietungen kommt es maßgeblich darauf an, wo sich der Container befindet und wer der Kunde ist.

Auch diese Themen sind häufig:

  • Fiskalvertretung
  • iOSS (Import One Stop Shop)
  • Transitverfahren

Ihre Ansprechpartnerin: Birgit Jürgensmann