Bernd Günter Partner
Qualifikation
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Beratungsfelder
Branchen
- Public & social sector
- Energy, infrastructure & environment
- Industrials
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Kurzbiografie
- Seit 2024 Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- 2011 - 2023 Becker Büttner Held, München, Partner Counsel
- Seit 1998 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- 1995 - 2010 Rechtsanwalt und Partner in einer Münchner Arbeitsrechtskanzlei
- 1992 - 1995 Referendariat beim OLG München
- 1986 - 1992 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Profil
Rechtsanwalt Bernd Günter ist seit 2024 Partner in unserer Rechtsanwaltsgesellschaft am Standort München und verantwortet dort den Bereich Arbeitsrecht. Er berät und vertritt unsere Mandanten zu allen Fragen des Individual- sowie Kollektivarbeitsrechts. Besondere Expertise und langjährige Erfahrungen bestehen in der arbeitsrechtlichen Gestaltung und Begleitung von M&A- und Umstrukturierungsprojekten, in Fragen des Einsatzes von Drittpersonal, bei Anstellungsverhältnissen von Vorständen, Geschäftsführern und sonstigen Führungsorganen sowie im Bereich der arbeits- bzw. sozialversicherungsrechtlichen Compliance.
Besondere Branchenerfahrung besitzt er in den Bereichen Energie- und Infrastrukturwirtschaft, Unternehmen der öffentlichen Hand, Chemieindustrie sowie Mittelstand und Start-Ups.
Mitarbeit in Fachgremien des Berufsstandes und sonst. Funktionen
- Seit 2009 Mitglied des Fachausschusses II für Arbeitsrecht der Rechtsanwaltskammer München
Veröffentlichungen
- Das neue Nachweisgesetz. Ein Rückschritt im digitalen Wandel (zusammen mit Matthias Meth), in: Berliner Anwaltsblatt 10/2022, S. 369 f.
- Arbeitsrecht, in: Zenke/Schäfer/Brocke (Hrsg.), Corporate Governance, Risikomanagement, Organisation, Compliance für Unternehmer, De Gruyter, Berlin 2020, S. 267 ff.
- Rechtliche Grundlagen beim Betrieb von Schwimmbädern (zusammen mit Janka Schwaibold), in: Stadionwelt Kompendium Schwimmbad 10/2019, S. 84 ff.
- Arbeitsgericht Cottbus: Wo bleiben die Arbeitnehmer bei Neuvergabe des Busverkehrs? in: IR (Infrastrukturrecht) 2017, S. 273 ff.