Erweiterte Berichterstattung des Abschlussprüfers – der neue Bestätigungsvermerk

20.12.2018 – Das in der Vergangenheit seit vielen Jahren bestehende „Formeltestat“ des Abschlussprüfers zum Urteil über die Prüfung eines Jahresabschlusses hat ausgedient. In Zukunft wird die Berichterstattung des Abschlussprüfers im Bestätigungsvermerk deutlich erweitert. Die Regelungen, die für Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities – PIE) bereits für Jahresabschlüsse, die nach dem 15. Dezember 2016 enden, gelten, werden nun auch bei allen anderen Unternehmen (Non-PIE) angewendet.

Hintergrund der Änderungen bei der Formulierung des Bestätigungsvermerks waren einmal mehr die jüngeren Finanzkrisen, die in vielen Regulierungsbereichen zu höheren Transparenzanforderungen geführt haben. Der internationale Standardsetzer (International Auditing and Assurance Standards Board – IAASB) und der EU-Gesetzgeber reagieren mit der Fortentwicklung des bisherigen Bestätigungsvermerks auf eine längere Diskussion, welchen Wert die Information des Abschlussprüfers für die Öffentlichkeit hat, und somit auf die Kritik, dem Prüfer werde jeder Spielraum für eine klarere und eindeutigere Berichterstattung genommen.

Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer in Deutschland hat durch das Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. die Neufassungen der Prüfungsstandards 400 ff. zur Umsetzung der neuen Anforderungen an den Bestätigungsvermerk abgeschlossen. Die neue Struktur des Bestätigungsvermerks sieht vor, dass die Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und der Lagebericht an den Beginn gestellt werden. Es folgen anschließend Ausführungen zu den Grundlagen für das Prüfungsurteil, ein Abschnitt zu sonstigen Informationen (soweit im jeweiligen Auftragsverhältnis relevant) und eine zusammenfassende Darstellung der jeweiligen Pflichten- und Verantwortungsbereiche der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, eines Aufsichtsrats sowie des Abschlussprüfers. Bei PIEs sind darüber hinaus die besonderen Sachverhalte, die aus Sicht des Abschlussprüfers ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit von ihm erforderten (Key Audit Matters – KAM), darzustellen.

Insgesamt wird sich der textliche Umfang des künftigen Bestätigungsvermerks deutlich erhöhen. Inhaltlich werden sich allerdings keine wesentlichen Veränderungen im Sinne des § 322 HGB ergeben. Die erweiterten Anforderungen an die Formulierungen im Bestätigungsvermerk dienen deshalb überwiegend der Klarheit und Bestimmtheit. Die Darstellungen der KAMs bei PIEs stellen dagegen deutliche Erweiterungen gegenüber der bisherigen Berichterstattung dar, die bislang in den deutschen Bestätigungsvermerken keinen Eingang hatten.

Der Krankenhausfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer ist derzeit dabei, die Formulierungstexte für Bestätigungsvermerke für Jahresabschlüsse von Krankenhäusern zu erarbeiten. Über den Fortgang der Berichterstattung bei Prüfungen von Krankenhausjahresabschlüssen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Autor

Ingo Fehlberg
Tel: +49 30 208 88-1230
ingo.fehlberg@mazars.de

Dies ist ein Beitrag aus unserem Health-Care-Newsletter 2-2018. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen  Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.