Newsletter „Health Care“ 2/2018

Zum Ausklang des Jahres möchten wir zum letzten Mal in 2018 über Gesetzgebungsvorhaben, zum Jahreswechsel in Kraft tretende Regelungen und aktuelle Entscheidungen mit Schwerpunkt im stationären Leistungsgeschehen berichten.

Für Pflegepersonal in Krankenhäusern und Pflegeheimen relevante Regelungen ergeben sich vor allem aus der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung, mit der das Bundesministerium für Gesundheit mangels fristgemäßer Einigung der Selbstverwaltungspartner im Wege der Ersatzvornahme die pflegesensitiven Bereiche und die zugehörigen Personaluntergrenzen mit Wirkung ab 1.1.2019 festgelegt hat, und dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das darüber hinaus auch Vorgaben zur Kooperationspflicht zwischen Heimbetreibern und Vertragsärzten und die Verkürzung der Verjährungsfrist für die Abrechnung stationärer Krankenhausleistungen enthält. Wir stellen die jeweiligen Auswirkungen dar.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz befindet sich hingegen noch im Gesetzgebungsverfahren. Mit Spannung ist zu erwarten, welche Form die Regelungen zur Gründung von MVZ schließlich erfahren werden. Wir informieren über den aktuellen Stand des Verfahrens und die potenziellen Auswirkungen. Darüber hinaus berichten wir über Änderungen bei der Berichterstattung des Abschlussprüfers im Bestätigungsvermerk.

Aus der Rechtsprechung haben wir eine erst kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Behandlung einer Sachausschüttung an eine gemeinnützige Körperschaft aufbereitet und ausführlich ergänzend kommentiert. Darüber hinaus stellen wir eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Bestimmung der Grenzen des für die Vergütung stationärer Krankenhausleistungen maßgeblichen Versorgungsauftrages vor.