Webinar „LkSG und CSRD: Herausforderungen erkennen, Synergien nutzen“

29. März 2023 | 10:00 – 11:00 Uhr
Eine neue EU-Richtlinie und ein neues Gesetz – wie Sie Synergien erkennen und Herausforderungen angehen, erfahren Sie in unserem Webinar mit dem Thema: die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU, die neuen Reporting-Standards und das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) sowie deren Überschneidungen.

Zur Aufzeichnung

Bereits Mitte 2021 verabschiedete der Deutsche Bundestag das neue Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz). Seit dem 1. Januar 2023 ist es in Kraft für alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mindestens 3.000 Mitarbeiter*innen. Ab dem 1. Januar 2024 wird es auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen seine Anwendung finden. Kontrolliert wird die Einhaltung der Vorschriften durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Was das bedeutet? Unternehmen müssen ein Risikomanagement-System für ihre Lieferketten implementieren, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu identifizieren, zu bewerten und darauf zu reagieren.

Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen

Die ESRS-Entwürfe zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU wurden im November 2022 veröffentlicht.  Als verpflichtend anzuwendendes Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geben die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) künftig die Inhalte europäischer Nachhaltigkeitsberichte vor. Die CSRD tritt gestaffelt in Kraft – zum 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits jetzt von der bisherigen Berichtspflicht zur Corporate Social Responsibility-Richtlinie (CSR) betroffen sind. Ab 2025 dann für alle übrigen großen Unternehmen gemäß HGB-Größenklassen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird daher für eine große Zahl deutscher Unternehmen verpflichtend sein.

Inhalte des Webinars

Wir haben für Sie den Aufschlag zu den European Sustainability Reporting Standards mit den Berichtsanforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltsplichtengesetzes (LkSG) abgeglichen. Die Überschneidungen zwischen den Berichtsanforderungen präsentierten wir Ihnen im Webinar am 29. März 2023.

Das Webinar richtet sich an Geschäftsführer*innen mittelständischer Unternehmen sowie Leiter*innen der Bereiche Einkauf, Sustainability, Supply Chain-Management, Risikomanagement und Compliance aus Unternehmen, die bisher noch keine oder wenig Berührungspunkte mit dem LkSG hatten.

Im Live-Event gaben unsere Expertinnen Corinna Kaufhold (Mazars) und Carolin Friedrich (Stakeholder Reporting, part of Mazars) gemeinsam Antworten auf folgende Fragen:

  • Was beinhaltet das LkSG und wer ist davon betroffen?
  • Worauf sollten Sie als betroffenes Unternehmen achten, damit Ihr LkSG-Report an das BAFA complient ist?
  • Wo liegen Synergien zwischen CSRD und dem LkSG mit Blick auf die Reporting-Anforderungen?

Zudem erhalten Sie einen detaillierten Abgleich von ESRS-Kriterien und dem BAFA-Fragebogen in PDF-Form.

Logo SR

Unsere Referentinnen:

  • Corinna Kaufhold (Mazars)
  • Carolin Friedrich (Stakeholder Reporting, part of Mazars)

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