Rechnungslegung und Prüfung von Stiftungen nach der Stiftungsrechtsreform

Mit dem Inkrafttreten der Stiftungsrechtsreform am 1. Juli 2023 wurde das materielle Stiftungsprivatrecht abschließend und einheitlich für alle Stiftungen geregelt. Grund für die Reform ist die bisherige Rechtsunsicherheit aufgrund von Unterschieden im Bundes- und Landesrecht. Buchhalter- und Prüfer*innen, aber auch Vorstände und andere Stiftungsorgane, müssen sich jetzt mit den möglichen Auswirkungen der Gesetzesänderung auf ihre Aufgaben vertraut machen. Diese haben unsere Expert*innen in einem Fachbeitrag herausgearbeitet und kritisch beleuchtet.

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Rechnungslegung und Prüfung von Stiftungen nach der Stiftungsrechtsreform